Mit der Annahme der „Ehe für alle“ wurde auch die Samenspende für lesbische Paare und die gemeinsame Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren auf Kinder ab Geburt, die im Verfahren von inländischen, professionellen Samenspenden gezeugt wurden, eingeführt.

Noch bevor diese Änderungen am 1. Juli 2022 in Kraft treten sollen, reichte die Rechtskommission des Nationalrats am 8. April 2022 bereits die Motion Nr. 22.3383 ein. Diese Motion sieht eine weitere Ausweitung der Elternschaftsvermutung bei lesbischen Paaren vor: Diese soll nicht nur bei Kindern aus inländischen Samenspenden zum Zug kommen, sondern auch bei ausländischen Verfahren und bei privaten Samenspenden.

Die Stiftung Zukunft CH kritisiert in ihrer Stellungnahme insbesondere, dass diese beabsichtigte Ausweitung der fortpflanzungsmedizinischen Verfahren bei lesbischen Paaren erneut am Kindeswohl vorbeigeht und der Vater weiter aus der Familie verdrängt wird.

Auszug aus der Stellungnahme:
„Es zeugt von einem merkwürdigen Verständnis des Kindeswohls und der Familie, wenn – so die zwangsläufige Folge dieser Motion – dem Kindeswohl genüge getan sein soll, wenn das Kind seine Herkunft zwar erfahren kann, aber das Kind per Gesetz von seinem leiblichen Vater getrennt wird und dieses nicht mit seinen beiden leiblichen Eltern zusammenleben und aufwachsen darf. Dieses natürliche Recht wird dem Kind genommen. Ein solches Ergebnis ist ein eklatanter Verstoss gegen die UN-Kinderrechtskonvention und gegen die klaren Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, welche die Bedeutung der Bindungen zu Vater und Mutter aufzeigt.“

Lesen Sie die gesamte Stellungnahme von Zukunft CH.