Leihmutterschaft ist in der Schweiz nach wie vor verboten. Und das aus gutem Grund. Sie behandelt nicht nur Kinder als Ware, sondern beutet auch die Frauen aus, die das Kind austragen. Die Wiener Bioethikerin Susanne Kummer fordert darum mehr „Humanökologie“.

Von Ursula Baumgartner

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind aus, das meist nicht mit ihr verwandt ist. Die Zeugung findet im Labor statt, oft mit gespendeten Ei- und Samenzellen. Direkt nach der Geburt übergibt die Leihmutter das Kind gegen Bezahlung an die „Bestelleltern“, die selbst keine Kinder bekommen können. Somit hat ein Kind mit dieser Entstehungsgeschichte häufig einen genetischen Vater (Samenspender) und eine genetische Mutter (Eizellspenderin), eine leibliche Mutter (Leihmutter) und „soziale Eltern“, bei denen es dann aufwächst. Identitätsprobleme sind aufgrund dieser Aufsplitterung nicht ungewöhnlich.

Frau als Maschine, Kind als Ware

Doch Susanne Kummer, Bioethikerin und Direktorin des Wiener Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), kann noch andere Punkte nennen, die gegen die Leihmutterschaft sprechen. Frauen, die als Leihmütter arbeiteten, stammten „sehr häufig aus armen Verhältnissen“. Sie begäben sich darum „in Abhängigkeitsverhältnisse“ und erlebten „dramatische Situationen (…), wenn sie dieses Kind, das sie leiblich ausgetragen haben, hergeben müssen, weil das vertraglich so festgelegt ist“. Leihmutterschaft missachte damit „grundlegende Rechte der Frau und des Kindes“, sagte Kummer bereits 2020 in einem Interview mit Zukunft CH.

Kritik aus mehreren Gründen

In Kanada müssen Hundewelpen mindestens drei Monate bei der Hundemutter bleiben. Erst dann darf man sie verkaufen. Kummer schlägt Alarm: „Ein von einer Leihmutter geborenes Kind wird schlechter behandelt als ein Welpe!“ Abhilfe schaffe nur ein Mehr an Humanökologie, „wenn wir auch uns selbst sozusagen artgerecht schützen“.

Zukunft CH hat sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch zum Thema Leihmutterschaft geäussert. Dabei kamen sowohl die psychischen Folgen für die Eizellspenderinnen zur Sprache als auch die Machenschaften der Leihmutterschaftsagenturen.

Päpstliche Mahnung

Auch Papst Franziskus positionierte sich im Januar 2024 deutlich gegen Leihmutterschaft. Sie verletze „die Würde der Frau und des Kindes in schwerem Masse“, machte er klar. Ein Kind sei „immer ein Geschenk und niemals ein Vertragsgegenstand“.

Einige junge Erwachsene, die selbst aus einer Leihmutterschaft stammen, hatten sich zuvor an den Papst gewandt. Eine von ihnen, eine 32-jährige Französin, schrieb, sie fühle sich wie eine „Ware“, die man „gekauft und verkauft“ habe.

Es gibt also Gründe genug, warum die Leihmutterschaft in der Schweiz verboten bleiben sollte. Biologin Daniela Mascher bezog sich bereits 2021 indirekt auf Humanökologie, als sie im Magazin von Zukunft CH (5/2021) schrieb: „Es verwundert mich immer wieder, dass in einer Zeit, die so viel Wert auf Ökologie, biologischen Anbau und Leben im Einklang mit der Natur legt, kaum ein grün denkender Intellektueller auf den Gedanken kommt, dass auch der Mensch eine Natur hat, die wir aus ökologischer Verantwortung respektieren müssen.“

Zukunft CH hat zum Thema Leihmutterschaft und Eizellenspende die Broschüre „Kind auf Bestellung? Fortpflanzungsmedizin zwischen Machbarkeit und Kindeswohl“ erstellt, die über das Bestellformular bezogen werden kann.