Am 13. Mai wird er wieder gefeiert: der Muttertag. Während viele Familien dann liebevoll einen besonderen Tag für die Mami bereiten, bekommen andere gar nicht die Chance dazu. Denn jährlich erblicken tausende von Kindern in der Schweiz nicht das Licht der Welt. Sie werden vorher abgetrieben. Mal, weil sie ungeplant in ein Leben kommen, mal wegen einer möglichen Behinderung. Dabei sind es vielmals die „ungewollten“ Menschen oder diejenigen mit einer Einschränkung, die ein besonderes Licht in unsere Welt bringen.

Von Beatrice Gall

In den letzten Wochen ging ein Video um die Welt, dass tausende Menschen zu Tränen rührt: „50 Mums, 50 Kids, 1 Extra Chromosome“ . Zu sehen sind darin 50 Mütter und ihre Kinder, die vom Downsyndrom (einer Chromosomenstörung) betroffen sind. Dabei sitzen sie im Auto und „singen“ Karaoke. Der Videoclip dauert vier Minuten und wurde für den World Down Syndrome Day am 21. März aufgenommen. Rebecca Carless, eine der Mütter im Film, sagte gegenüber dem Sender BBC: „Wir möchten zeigen, dass wir ganz normale Mütter sind. Wir lieben unsere Kinder, sie lieben uns, und sie sind wie andere vierjährige Kinder.“

Wer das Video sieht, den muss die Tatsache schockieren, dass geschätzte 90 Prozent der Kinder, bei denen ein Downsyndrom vermutet wird, abgetrieben werden. Doch nicht nur beim Downsyndrom ist dies der Fall, sondern auch bei anderen Krankheiten oder Behinderungen. Ein prominentes Beispiel ist Andrea Bocelli. Der begnadete italienische Sänger würde heute nicht auf den Opernbühnen der Welt stehen, wenn seine Mutter während ihrer Schwangerschaft auf den Rat ihrer Ärzte gehört hätte. Damals war sie gerade frisch verheiratet, als ihr erklärt wurde, dass ihr Kind wohl blind sein werde. Es sei deshalb ratsam, abzutreiben. Doch Bocellis Mutter lehnte eine Abtreibung ab. „Die Blindheit meines Sohnes führte dazu, dass er die Musik an die erste Stelle setzte“, erzählte sie kürzlich ergreifend in der italienischen Talkshow „Domenica“. Andrea Bocelli ist – auch deshalb – ein entschiedener Verfechter für das Recht auf Leben aller Menschen. Weil nicht die Umstände über unsere Lebensqualität bestimmen. Sondern das, was wir daraus machen. Er selbst ist das beste Beispiel dafür. Das Duett des Startenors mit Sarah Brightman „Time to say Goodbye“ zählt zu den erfolgreichsten Songs der Musikgeschichte und eroberte weltweit die Herzen von Millionen Menschen.

Beeindruckend ist auch die noch bis zum 13. Mai 2018 laufende Ausstellung „Touchdown“ im Zentrum Paul Klee in Bern. Erstmals wird darin die Geschichte des Downsyndroms zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Ländern gezeigt. Menschen mit Downsyndrom sowie professionelle Kunstvermittler führen die Besucher auf sympathische Weise durch die Ausstellung. Auch hier muss es einen mehr als nachdenklich machen, warum Menschen mit Downsyndrom kein Lebensrecht haben sollten …

Es geht ein Riss durch unser Land. Und dieser betrifft das Lebensrecht. Abtreibungen bringen unendlich viel Leid mit sich – für alle Beteiligten. Deshalb findet am 26. Mai 2018 in Flüeli-Ranft ein Gebetsmarsch statt. Das Motto lautet: „Prier pour la vie“. Im letzten Jahr wurde der Anlass verboten. Doch nun darf er nachgeholt werden. Bei der überkonfessionellen Gebetsveranstaltung mit Gebetsmarsch wollen wir dafür beten, dass der Riss geheilt wird und die Überzeugung des Lebensrechts und der menschlichen Würde in der Schweizer Bevölkerung wieder gestärkt wird. Zukunft CH ist als Mitträger dabei. Sind Sie es auch?

Infos und Anmeldung unter: www.marschfuerslaebe.ch. Der Anlass wird simultan auf Französisch und Italienisch (über Handy empfangbar) übersetzt.