Kinderrechte. Selbstbestimmung. Diese Worte klingen schön und weltoffen, nach Aufklärung, Emanzipation und Freiheit. Doch wenn sich eine offen pädophile Gruppierung dafür stark macht, sollten die Alarmglocken schrillen.

Von Ursula Baumgartner

Das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland soll das Transsexuellengesetz ablösen. Es ermöglicht „Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft“ bereits ab einem Alter von 14 Jahren. Geben die Eltern ihre Zustimmung nicht, kann diese „durch das Familiengericht ersetzt werden“. Weder psychologische Gutachten noch medizinische Eingriffe sollen künftig notwendig sein, um sich als zum anderen – oder zu gar keinem – Geschlecht zugehörig eintragen zu lassen und einen neuen Namen annehmen zu dürfen.

Mehr Gefahren als gedacht

Diese Regelung ist für sich genommen schon problematisch genug. Sie verschafft Jugendlichen, die oft in ihrer Identität mehr als verunsichert sind, eine „Fluchtmöglichkeit“, deren Konsequenzen sie noch gar nicht überblicken können. Die Aktion „DemoFürAlle“ warnt ausserdem: „Männliche Straftäter könnten so leicht Zugang zu Umkleidekabinen, Duschen oder Toiletten von Frauen bekommen. Juristen warnen eindringlich vor der Missbrauchsgefahr. Ähnliches gilt auch für den Strafvollzug.“

Doch das Gesetz erhält noch eine ganz andere Brisanz, schaut man sich seine Einschätzung durch die „Krumme 13“ an. Die Pädophilen-Gruppierung erklärt offen auf ihrer Website, warum das Thema Geschlechtsidentität „auch für Pädophile/Pädosexuelle politisch wichtig“ sei: „Die geschlechtliche und auch die sexuelle Identität beginnt nicht erst am 14. Geburtstag, wenn die sogenannte Schutzaltersgrenze endet. Kinder können und wollen schon vorher sexuell selbstbestimmt ihre Kindheit erleben. Die Kindersexualität insgesamt darf kein Tabu mehr sein. Denn pädosexuelle Beziehungen sind nicht ohne selbstbestimmte Kindersexualität denkbar …“

Damit ist klar: Pädophile wollen die Selbstbestimmung zu ihren Zwecken aushöhlen und instrumentalisieren. Das Selbstbestimmungsgesetz spielt somit Pädophilen in die Hände, ob gewollt oder ungewollt. Daher muss es unbedingt verhindert werden. „DemoFürAlle“ hat darum ein Positionspapier zum Selbstbestimmungsgesetz verfasst und eine Petition zum Stopp des Gesetzes gestartet.

Krumme Pfade

Die „Krumme 13“ gerierte sich ursprünglich als Selbsthilfegruppe für Pädophile. Sie wurde jedoch weder jemals als gemeinnütziger Verein eingestuft noch ins Vereinsregister eingetragen. Gründer Dieter Gieseking sass einst eine Haftstrafe wegen des Besitzes von Kinderpornografie ab. Heute betreibt er nicht nur die Seite „K13online“ weiter, er ist auch politisch höchst aktiv. Am 19. Oktober 2023 stimmte der Deutsche Bundestag über eine Petition ab, die Gieseking eingereicht hatte. Er plädiert darin dafür, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen: „Das K13online-Motto lautet deshalb weiterhin: Kinder haben Rechte! Für unsere Zukunft. Appell für ein zeitgemässes Sexualstrafrecht: Sexuelle Selbstbestimmung schützen!“

Der Begriff der Zukunft klingt hier wie ein Hohn, wenn man bedenkt, dass sexuell missbrauchte Kinder ein Leben lang unter den Folgen leiden. Unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung wollen Pädophile künftig ungestraft ihre Neigungen ausleben können, d.h. Kinder missbrauchen. Folgende Überlegungen seien daher erlaubt. Jede missliebige Meinungsäusserung wird heutzutage in den Medien als „Hassrede“ gebrandmarkt, geächtet und nicht selten zensiert. Wie kann es also andererseits sein, dass hier ein erklärtermassen Pädophiler seine strafbaren Absichten völlig unzensiert darlegen darf und keinerlei Konsequenzen folgen? Missbrauchsfälle im kirchlichen Umfeld werden derzeit (zu Recht!) aufs Schärfste verurteilt und aufgearbeitet. Gleichzeitig plant man hier eine Rechtsreform, die dem Missbrauch von Kindern nicht nur Tür und Tor öffnet, sondern auch jede Nachverfolgung und Aufarbeitung unmöglich macht, da sich die Täter damit immer auf eine vermeintliche „Einvernehmlichkeit“ berufen können. Eine krassere Doppelmoral ist schwer vorstellbar.

„LGBTIQ + P“?!

Giesekings Petition wurde von allen Fraktionen des Bundestages angenommen – ausser der AfD. Doch selbst das reicht dem krummen Dieter noch nicht. Die permanente Ausweitung und Überstrapazierung des Begriffs der „sexuellen Identität“ bleibt auch in pädophilen Kreisen nicht ohne Folgen. So möchte Gieseking durch eine weitere Petition die Definition der sexuellen Identität im Grundgesetz auf eine Weise erweitern, „die die Pädophilie mit einschliesst“. Ausserdem fordert die „Krumme 13“ die Aufnahme des „P“ für Pädophilie in die LGBTIQ-Buchstabenreihe. Die Bezeichnung „Kinderschänder“ weisen sie empört zurück mit dem Hinweis darauf, „dass auch erotische Beziehungen zwischen einem Erwachsenen und einem Kind denkbar sind, in denen die Begriffe ‚Täter‘ und ‚Opfer‘ nicht angebracht erscheint“ (sic).

Doch ein Erwachsener, der sexuelle Handlungen an Kindern vornimmt, ist immer ein Täter. Entgegen den Behauptungen von Helmut Kentler und Uwe Sielert, den Gründervätern der heutigen Sexualpädagogik, denen die Salonfähigkeit der Pädophilie durchaus auch ein Anliegen war, ist ein Kind kein „sexuelles Wesen“. Ebenso ist die „Lust am Kind“, die der deutsche Sexualwissenschaftler Rüdiger Lautmann untersuchte, keine harmlose Variante im bunten Reigen der sexuellen Neigungen, sondern etwas zutiefst Verwerfliches, wovor Kinder unbedingt bestmöglich geschützt werden müssen.

Finger weg von den Kindern!

Die Begriffe „Selbstbestimmung“ und „Kinderrechte“ klingen gut. Doch sie bergen Gefahren in sich, grosse Gefahren. Es ist kein Zufall, dass man Heranwachsenden schrittweise mehr Rechte zugesteht – das Recht, Einkäufe zu tätigen, Auto zu fahren, zu wählen, einen Mietvertrag zu unterzeichnen oder zu heiraten. Je mehr Verantwortung sie übernehmen können, desto mehr Rechte erhalten sie. Doch Rechte können Kinder und Jugendliche auch überfordern. Es ist daher ebenso notwendig, sie zu schützen. Wenn es um Entscheidungen geht, deren Tragweite sie noch nicht abschätzen können, ist dies nicht nur richtig, sondern zwingend geboten.

Wie oben gezeigt, halten die Themen Selbstbestimmung und die Kinderrechte ein Schlupfloch für Pädophile bereit. Daher müssen die Konzepte als Ganzes noch einmal überdacht werden, um jede Gefahr des Missbrauchs im Keim zu ersticken. Gleichzeitig müssen die Aktivitäten der „Krummen 13“ und ähnlicher Verbände genauestens beobachtet und geahndet werden. Wer Kindesmissbrauch legalisieren will, muss mit aller Härte bestraft und endgültig aus dem Verkehr gezogen werden.

Informationen der „DemoFürAlle“ über das Selbstbestimmungsgesetz finden sich hier.

Zukunft CH hat eine Protestkarten-Aktion lanciert, die Bundespräsident Alain Berset auffordert, geschlechtsverändernde Eingriffe an Minderjährigen zu verbieten. Die Protestkarten können unter 052 268 65 00 oder via Kontaktformular bestellt werden.

Mehr zur Aktion unter: Protestkarten-Aktion