Während sexuelle Übergriffe in allen Bereichen deutlich härter bestraft werden sollen, schlägt das revidierte Schweizer Sexualstrafrecht vor, Gewaltszenen unter Erwachsenen in pornografischen Filmen straffrei zu machen. In der Sonntagszeitung vom 30. Mai 2021 befragt Bettina Weber verschiedene Politiker und Experten, was sie von diesem Ansinnen halten.

Gibt es unproblematische, einvernehmliche Gewalt? Andrea Gisler, Zürcher GLP-Kantonsrätin und Anwältin, redet im Interview mit der Sonntagszeitung Klartext: „Ich verstehe diese Entkriminalisierung nicht. In gewalttätigen Pornos werden Frauen zu Objekten degradiert und erniedrigt, das geht hin bis zu Gruppenvergewaltigungen und Folterszenen.“ Gisler ist überzeugt, dass gewalttätige Darstellungen eine starke Wirkung ausüben. Die Realität bestätigt diese Einschätzung: Fachleute sprechen von einer extremen Zunahme von Gewalt, insbesondere unter Kindern und Jugendlichen.

In Grossbritannien sprechen Lehrer, wie SRF am 3. April 2021 berichtete, von einer richtiggehenden „Vergewaltigungsmentalität” an Schulen. Was junge Menschen sehen beeinflusst ihre sexuelle Lerngeschichte offensichtlich stark. Die Universität Oxford veröffentlicht im April im „British Journal of Criminology“ die umfangreichste Studie, die zu dieser Thematik bisher erstellt worden ist: Ein Forscherinnenteam aus Soziologie, Recht und Computerwissenschaften untersuchte während eines halben Jahres 150’000 Filme auf den grössten Pornoseiten Grossbritanniens. Das Ergebnis ist eindeutig: Im Mainstreamporno ist Gewalt ein normaler, allgegenwärtiger Bestandteil. Die Forscherinnen zeigen sich im Fazit über die Deutlichkeit der ermittelten Resultate besorgt und erklären, die Normalisierung und Banalisierung von Gewalt – insbesondere Frauen und Minderjährigen gegenüber – führe dazu, dass ein „kultureller Schaden“ verursacht werde, der keinesfalls hingenommen werden dürfe, und betonen, das Strafrecht dürfe sich nicht vor der Verantwortung drücken.

Die Oxford-Studie stützt das Anliegen, das auch Zukunft CH in einer Vernehmlassungsantwort formuliert hat. Sexuelle Gewalt und ihre Darstellung müssen weiterhin strafbar sein. Mehr zur Vernehmlassungsantwort von Zukunft CH unter: www.zukunft-ch.ch