Die eidgenössische Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ kommt am 7. März 2021 zur Abstimmung, gab André Simonazzi, Sprecher des Schweizerischen Bundesrates Anfang November bekannt. Die Initiative verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf. Ausnahmen wären ausschliesslich aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Klimas und des einheimischen Brauchtums möglich. Ausserdem soll niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht zu verhüllen.

Bei der Initiative geht es nicht ausschliesslich um Trägerinnen des Nikab (Gesichtsschleier), sondern auch um die Vermummung von Demonstranten sowie Hooligans bei Fussballspielen. Ein solches Vermummungsverbot für bewilligte Kundgebungen gibt es in einzelnen Kantonen bereits. Doch dieses wird immer wieder durch Demonstranten missbraucht. In anderen europäischen Ländern wie Belgien, Frankreich und Dänemark gibt es bereits ein Verhüllungsverbot in öffentlichem Raum. Mehr Infos zur Initiative und Abstimmung:www.verhuellungsverbot.ch