Wieviel Vater braucht ein Kind? Je nachdem, was gerade auf der politischen Agenda steht – so scheint die Antwort derzeit zu lauten.

Von Regula Lehmann

In der im September erfolgten Abstimmung zum Vaterschaftsurlaub wurde die Präsenz von Vätern in der Familie als unverzichtbar beschworen. „Dank dem Vaterschaftsurlaub kann der Vater mehr Zeit bei seinem Kind verbringen“, war in der Abstimmungsbroschüre der Bundeskanzlei zu lesen.

Wird hingegen um die „Ehe für alle inklusive Samenspende“ debattiert, werden die gleichen Väter zu austauschbaren Subjekten degradiert. Nach Ansicht des Nationalrates sollen sich die Kinder lesbischer Frauenpaare damit zufriedengeben, ihren leiblichen Vater nur als Registereintrag zu kennen. Rein gar nichts soll fehlen, wenn ein Kind den Begriff „Papa“ nur mit den Vätern von Freunden und Bekannten in Verbindung bringen kann. Trauern darf es darüber – im Gegensatz zu Kindern, die ihren Vater durch Tod oder Scheidung verlieren – nicht: Laut Vielfaltsdiktat fehlt nichts, wenn Väter durch eine zweite Mutter ersetzt werden. Und was nicht fehlt bzw. nicht fehlen darf, kann man auch nicht betrauern oder vermissen. Im Brustton der Überzeugung erklären Frauenpaare bei harmonisch inszenierten Medienauftritten, sie könnten den männlichen Part problemlos übernehmen oder durch männliche Bekannte abdecken.

Die Widersprüchlichkeit der Argumente, die zum Thema biologische Abstammung und Vaterschaft in die Welt gesetzt werden, ist kaum zu überbieten. Wem dient der Vaterschaftsurlaub, wenn Kinder vaterseelenallein aufwachsen müssen, weil Erwachsene das so entscheiden? In welch schillernden Farben die Verzichtbarkeit von Vätern auch immer in die Luft gemalt wird: Tatsache ist, dass jedes Kind natürlicherweise aus einer Mutter und einem Vater entsteht und sich aus dieser Tatsache vernünftigerweise das Recht des Kindes auf Mutter und Vater ableiten lässt. Grundlegende kindliche Bedürfnisse dürfen nicht den Begehrlichkeiten Erwachsener geopfert werden. Es gibt kein Recht auf ein Kind, aber Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater. Und sie haben Anspruch auf Verwurzelung in der mütterlichen und der väterlichen Herkunftsfamilie. Dieses Recht auf Kenntnis der Eltern und ihrer Betreuung ist auch in Artikel 7 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention und in verschiedenen Landesverfassungen festgehalten. Was fehlt, wenn Väter fehlen? Mehr als einem Kind von einer Gesellschaft, die sich als zukunftsgerichtet und menschenfreundlich definiert, zugemutet werden darf.

Regula Lehmann, Familienfachfrau und Leiterin der Ehe- und Familienprojekte von Zukunft CH, hält zum Thema Vaterschaft auch Vorträge. Buchen Sie jetzt den aktuellen Vortrag mit Ihr: „Väter – verzichtbar oder unentbehrlich?“

Für Fragen, Infos oder Interesse an Vorträgen: www.zukunft-ch.ch/ueber-uns/vortraege/