Die ungarische Verfassung wurde am Dienstag geändert, um das Geschlecht allein durch die Geburt zu definieren. Ausserdem soll die Adoption nur noch verheirateten Paaren erlaubt werden.

Das ungarische Parlament hat am Dienstag mehrere Gesetzestexte zum Wohle der Familie und zur Stärkung der natürlichen Ehe verabschiedet. Der eine verankert den traditionellen Begriff des Geschlechts in der Verfassung, der andere verbietet die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare. „Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann“, bekräftigt nun eine mit Unterstützung der Mehrheit der Abgeordneten beschlossene Änderung des Grundgesetzes. Der Text definiert das Geschlecht als das angeborene Geschlecht (also das der Geburt) und ergänzt: „Die Erziehung erfolgt in Übereinstimmung mit den Werten, die auf der verfassungsmässigen Identität und der christlichen Kultur“ des Landes basieren.

In ihrer Argumentation rechtfertigt die Regierung diese Änderung mit der Notwendigkeit, „das Kind vor möglichen ideologischen oder biologischen Einflüssen“ aus dem aktuellen Zeitgeist zu schützen. Zudem verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das es nur verheirateten Paaren erlaubt, Kinder zu adoptieren, was in der Praxis Homosexuelle vom Adoptionsrecht ausschliesst, da in Ungarn homosexuelle Paare nicht heiraten dürfen.

Ungarn geht damit einen anderen Weg als die Schweiz. Der Ständerat hatte erst vor wenigen Tagen die „Ehe für alle“ zugelassen, inklusive Samenspende für lesbische Paare. Zudem wurde am 16. Dezember 2020 von National- und Ständerat beschlossen, dass Personen ab 16 Jahren zukünftig ohne elterliche Unterschrift beim Zivilstandsamt einen Geschlechtswechsel eintragen lassen können, ohne die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen o.Ä.

Quelle: : www.24heures.ch vom 15. Dezember 2020