Die EDU begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts, die Elternschaft eines Aargauer Paares nicht anzuerkennen, die das Leihmutterschaftsverbot umgangen haben. Da sowohl Samen als auch Eizelle von anonymen Spendern stammten, existiert genetisch keine Verbindung, welche das Paar automatisch zur Elternschaft berechtigen würde.
Für die EDU ist wichtig, dass die Rechtsordnung gestützt wird, dementsprechend wird der Entscheid des Bundesgerichts ausdrücklich gutgeheissen. Zurecht darf nicht geduldet werden, dass Personen durch ein Schaffen vollendeter Tatsachen geltende Gesetze umgehen wollen. Um das Wohl der Kinder zu schützen, kann das betroffene Paar nun ein Adoptionsverfahren einleiten und so den gängigen Rechtsweg beschreiten.