Diverse Banken verweigerten dem Trägerverein des Referendumskomitees „Nein zur Ehe für alle“ die Eröffnung eines Kontos. Die unübliche Praxis hat den Trägerverein daher bewogen, am 9. April 2021 exemplarisch Strafanzeige wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) einzureichen, teilte dieser in einer Medienmitteilung mit.

Mehrmals jährlich finden in der Schweiz Referenden statt, die in aller Regel von überparteilichen Komitees lanciert werden, um ein vom Parlament beschlossenes Gesetz mit demokratischen Mitteln zu bekämpfen. Im Referendumskomitee „Nein zur Ehe für alle“ sind 20 aktive, vom Volk gewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Parteien die Mitte, SVP und EDU vertreten. Da die Kontoverweigerung der Raiffeisenbank Zug ohne Angabe von stichhaltigen Gründen erfolgte, handelt es sich nach Einschätzung des Trägervereins um eine klare Diskriminierung. Die Anstrengungen des Vereins, den Sachverhalt mit der Bank auf gütlichem Weg zu klären, blieben trotz mehrmaligem Nachhaken weitgehend unbeantwortet. Ein Gespräch über die tatsächlichen Gründe wurde – mit Ausnahme eines Hinweises auf „Reputationsschaden“ – verweigert.

Eine Strafanzeige drängt sich aus Sicht des Komitee-Trägervereins „umso mehr auf, als die gleichen Banken gleichzeitig Konten für diverse LGBT-Vereine unterhalten, diese direkt unterstützen oder gemeinsame Veranstaltungen durchführen. Dagegen wäre ֦nichts einzuwenden, wenn diese Banken einem Verein, der sich mit einem Referendum gegen die ‚Ehe für alleʻ einsetzt, die gleichen Rechte einräumen würde.“ Mit der Verweigerung einer Kontoeröffnung wird aus Sicht des Trägervereins „Nein zur Ehe für alle“ das Gebot der Gleichbehandlung bzw. Gleichberechtigung im Kern verletzt.

Die gesamte Medienmitteilung vom 9. April 2021 ist zu lesen unter: www.ehefueralle-nein.ch