Am 5. April 2017 gab der Bundesrat seine 43. Massnahme im Rahmen seiner Fachkräfteinitiative bekannt. Um gut ausgebildete Mütter ins Berufsleben zu locken, sollen Kinderdrittbetreuungskosten steuerlich stärker absetzbar gemacht werden. Die Vorlage, die nun in die Vernehmlassung geht, sieht auf Bundesebene steuerabzugsberechtigte Beträge von bis zu 25’000 Franken pro Kind vor. Zudem will der Bundesrat die Kantone dazu verpflichten, mindestens einen Abzug von 10‘000 Franken zu gewähren. „Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundesrates (FKI), die unter anderem zum Ziel hat, negative Erwerbsanreize im Steuersystem zu beseitigen“, schreibt der Bundesrat.

Zweifelhafte Prognosen

Das geltende Steuerrecht sieht bei der direkten Bundessteuer einen Abzug von maximal 10‘100 Franken pro Kind vor. Auf kantonaler Ebene beläuft sich der Abzug je nach Kanton auf 3000 bis 19‘200 Franken pro Kind. In Uri sind unbegrenzte Abzüge möglich. Kurzfristig hätte eine solche Reform laut Bundesrat geschätzte jährliche Mindereinnahmen in der Höhe von rund 10 Millionen Franken beim Bund bzw. von rund 25 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden zur Folge. Auf längere Sicht sei aber davon auszugehen, dass ein erhöhter Kinderdrittbetreuungsabzug sich aufgrund der positiven Beschäftigungsimpulse selber finanziert oder sogar zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen generiert. Zweifel an solchen Prognosen sind mehr als berechtigt.

Unter dem harmlosen Namen „Fachkräfteinitiative“ forciert der Bundesrat damit nichts weiter als einen folgenschweren Umbau der Gesellschaft. Steuerliche Anreize für erziehende Mütter ins Erwerbsleben einzusteigen, sind nämlich gleichzeitig auch immer negative Anreize für das Familienleben. Dieses wird durch eine einseitige staatliche Förderung von Fremdbetreuung immer mehr geschwächt und in seiner Bedeutung ausgehöhlt. Die desaströsen sozialen Konsequenzen solcher Politik sind zwar schwer kalkulierbar, aber dennoch vorhersehbar, wie Jahrzehnte sozialistischer Politik in den Ostblockländern zeigen. Es ist also selbst aus rein ökonomischer und steuerlicher Sicht äusserst fragwürdig, ob die Prognosen des Bundesrats auf lange Sicht gesehen Recht behalten werden.

Sozialistische Gesellschaft?

Zu bedenken wären u.a. folgende Punkte:

  • Doppelt berufstätige Ehepaare sind einem erhöhten Scheidungsrisiko ausgesetzt, sagt u.a. der Zürcher Psychologie-Professor Guy Bodenmann. Die Folgen jeder Scheidung aber wirken sich negativ auf die Gesellschaft und die Wirtschaft aus.
  • Exzessive Fremdbetreuung von Kindern unter drei Jahren ist nachweislich schädlich für deren Entwicklung. Die Folgekosten werden ebenfalls Wirtschaft und Gesellschaft zu tragen haben.
  • Gut ausgebildete Mütter und Väter vergeuden ihre Fähigkeiten nicht, wenn sie zuhause bei den Kindern bleiben. Die Erziehungswissenschaftlerin Margrit Stamm hat in einer Studie festgestellt, dass das Ausbildungsniveau der Mutter und das Vorhandensein von älteren Geschwistern einen starken positiven Einfluss auf die Entwicklung von Vorschulkindern haben.
  • Eine gute, echt liberale Familienpolitik sorgt primär für die Rahmenbedingungen, die es den Familien erlauben, ihre ureigenen Aufgaben wie die Betreuung und Erziehung von Kinder selber zu übernehmen. Mit der unaufhörlichen Förderung von Fremdbetreuung geht hingegen ein schleichender Umbau einer freien, pluralistischen Gesellschaft in eine sozialistische Einheitsgesellschaft einher, in der die Familie als Ort der Freiheit und der Geborgenheit keine Rolle mehr spielt.