Das Oberlandesgericht Graz hat ein Urteil gegen vier Demonstranten vor einer Abtreibungsklinik bestätigt und damit einen Präzedenzfall geschaffen, berichtet gloria.tv. Am 4. April 2011 verurteilte ein Grazer Gericht die Lebensschützer als „Stalker“ eines Abtreibers. Ein Grazer Abtreibungsarzt, vor dessen Praxis demonstriert wurde, hatte Anzeige erstattet. Im Urteil in erster Instanz wurden die zwei Männer und die zwei Frauen mit Geldstrafen zwischen 400 und 7’200 Euro belegt. Drei von ihnen beteten vor einer Abtreibungsklinik und boten Müttern in Not Hilfe an. Der vierte Verurteilte ist Dietmar Fischer, der Leiter der österreichischen Sektion der Lebensrechtsorganisation „Human Life International“. Obwohl er nur selten in Graz war, wurde er ebenfalls verurteilt, weil er Flugblätter, Rosenkränze und Medien bereitstellt. Nach ihrer Verurteilung im April gingen die Lebensschützer in Berufung – und haben nun verloren. Am 25. Oktober bestätigte das Grazer Berufungsgericht die Verurteilung, lediglich die Höhe der Geldstrafen wurde etwas herabgesetzt. Den Lebensschützern bleibt jetzt nur noch der Weg an den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg, den sie laut goria.tv einschlagen werden. Während der Berufungsverhandlung beschimpfte die vorsitzende Richterin Carolin List die Gehsteigberatung auf öffentlichem Grund als „Hexenjagd“ gegen den Abtreiber. Der Präzedenzfall ist hinsichtlich der verfassungsmässig verankerten Religions- und Redenfreiheit ein Skandalurteil und kann als Versuch gesehen werden, die Gehsteigberatung für Mütter, die ihr Kind abtreiben wollen, in Österreich zu kriminalisieren.