Worldometer ist eine Seite, die Weltstatistiken in Echtzeit präsentiert. Sekundengenau kann hier z.B. nachgelesen werden, wie viele Buchtitel im Laufe des aktuellen Jahres und im Laufe des Tages veröffentlicht wurden, wie viele Handys gekauft, wie viele Zigaretten geraucht oder wie viele Autos und Fahrräder produziert wurden. Doch auch zu ernsteren Themen finden sich Statistiken, wie z.B. zur Weltbevölkerung, zu Todesfällen durch Drogen, Krebs und AIDS – und zu Abtreibung.

Von Ursula Baumgartner

Ich schreibe diesen Artikel an einem normalen Werktag gegen 13 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Ein Blick auf die Worldometer-Statistik zeigt: Alleine an diesem Tag haben weltweit bereits etwa 67‘000 Abtreibungen stattgefunden. Bis zum Feierabend um 18 Uhr werden es 94‘000 sein.

Schuldlos zum Tode verurteilt

Alle diese Kinder verlieren an einem einzigen Tag ihr Leben, noch ehe es richtig begonnen hat. Sie haben keine Schuld auf sich geladen. Sie haben niemanden bestohlen, belogen oder gar ermordet. Ihr einziger „Fehler“ ist oft, dass sie zur falschen Zeit oder mit dem falschen Partner gezeugt wurden. Die Umstände seiner Entstehung dürfen jedoch kein Todesurteil für einen Menschen sein.

Vergleicht man die Abtreibungszahlen mit der Zahl der Geburten, die Worldometer präsentiert, ergibt sich eine erschreckende Quote: Rund 25 Prozent der Schwangerschaften weltweit enden mit einer Abtreibung. Jedes vierte gezeugte Kind darf somit das Licht der Welt nicht erblicken. Stattdessen reisst man es mitten während der Entwicklung durch Absaugung in Stücke oder entzieht ihm durch Medikamente die Nahrungsgrundlage, so dass es stirbt. Der Körper der Mutter, der eigentlich der sicherste Ort der Welt sein sollte, mutiert dadurch immer öfter zum Schlachtfeld, zum Austragungsort eines Kampfes auf Leben und Tod. Und als ob all das noch nicht reichen würde, fordern immer mehr Gruppierungen und Parteien, Abtreibung zu einem „Menschenrecht“ zu erklären und nicht mehr strafrechtlich zu regeln, sondern als „Frage der Gesundheit“ zu behandeln.

Recht auf Sorglosigkeit?

Die absichtliche Tötung eines wehrlosen, unschuldigen Kindes kann jedoch niemals „Gesundheitsfürsorge“ sein. Niemand hat ein Recht darauf, ein ungeborenes Kind zu töten, auch nicht, wenn dessen Entstehung alle Lebenspläne durcheinander wirbelt. Das Recht auf Leben hängt nicht davon ab, ob ein Mensch bereits geboren ist oder nicht. Es ist absolut. Was allerdings niemandem zusteht, ist ein Recht auf ein sorgloses Leben. Sehr viele Abtreibungen in der Schweiz werden jedoch damit begründet, dass man ein Kind als unvereinbar mit der beruflichen Situation ansieht, dass man kein Kind ohne festen Partner will oder dass schlichtweg kein Kinderwunsch besteht. Somit wertet man in unzähligen Fällen ein fiktives „Recht auf Sorglosigkeit“ der Mutter (oder des Paares) höher als ein juristisch tatsächlich bestehendes Recht auf Leben des Kindes.

Sei ihre Stimme!

In vielen Städten weltweit formiert sich daher Jahr für Jahr ein Marsch fürs Leben, bei dem bereits geborene Menschen für das Lebensrecht ihrer ungeborenen kleinen Brüder und Schwestern auf die Strasse gehen. Auch in der Schweiz ist es bald wieder soweit. Am 16. September 2023 treffen sich Lebensschützer beim „Marsch fürs Läbe“ in Zürich Oerlikon. Unter dem Motto „Sei ihre Stimme!“ wollen sie für diejenigen einstehen, die keine eigene Stimme haben. Damit sind in erster Linie die ungeborenen Kinder gemeint, doch nicht nur. Denn auch Frauen, die eigentlich nicht abtreiben wollen, sich aber dazu gedrängt fühlen und keinen anderen Ausweg sehen, trauen sich oft nicht, ihre Stimme zu erheben. Und wer hört die meist stumme Klage der Frauen, die nach einer Abtreibung um ihr verlorenes Kind trauern?

Für sie alle also will der „Marsch fürs Läbe“ kämpfen – damit der Worldometer-Posten „Abortions“ immer weiter sinkt und irgendwann bei Null stehenbleibt.

Mehr Infos zum diesjährigen Marsch unter: Marsch fürs Läbe

 

Der neue Faltflyer „Wunder Kind“ von Zukunft CH zeigt die vorgeburtliche Entwicklung des Kindes vom Moment der Empfängnis an. Er kann über das Bestellformular oder telefonisch unter 052 268 65 00 bezogen werden.