Der UNO-Menschenrechtsrat hat eine wichtige Resolution zum Schutz der natürlichen Familie verabschiedet. Die Schweiz stimmte gegen die Resolution, weil diese andere Formen von „Familien“ ausschliesst und so der Gender-Ideologie widerspricht. Aber: Wenn Menschenrechte alles und jedes schützen sollen, schützen sie am Ende gar niemanden mehr.

Von Dominik Lusser

Endlich wieder mal eine erfreuliche Nachricht für Familien aus dem UN-Menschenrechtsrat: Dieser hat im Juni 2017 eine Resolution zum Schutz der Familie und ihrer Rolle bei der Bewahrung und Förderung der Rechte alter Menschen verabschiedet. Die Resolution fordert die Staaten auf, die Familie als natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft zu schützen und zu unterstützen. Sie bezeichnet die Familie als starke Kraft des sozialen Zusammenhalts, der Solidarität zwischen den Generationen sowie der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Resolution wurde mit 30 gegen 12 Stimmen, bei fünf Enthaltungen, angenommen.

Die Schweiz stimmte dagegen, weil ihr Antrag, den eindeutigen Begriff „Familie“ durch den mehrdeutigen Begriff „Familien“ zu ersetzen, abgelehnt worden war. Wie das Eidgenössische Departement des Äusseren (EDA) auf Anfrage von Zukunft CH bestätigte, ging es bei dem Antrag tatsächlich u.a. darum, auch sogenannte Regenbogen-„Familien“ unter den Schutz der Resolution zu stellen. Damit macht sich die Schweiz, zusammen mit den meisten Ländern der Ersten Welt, zum Sprachrohr der Gender-Ideologen und der Homo-Lobby, die ihre Forderungen überall in Deklarationen und Gesetzestexte einzuschleusen versuchen.

Familien-Parodie

Regenbogen-„Familien“ unter den Schutz einer Resolution über Generationensolidarität zu stellen, ist ein eklatanter Widerspruch. Denn diese sind keine natürliche Einheit, sondern Konstrukte, die unfruchtbar sind und darum gar keine Generationensolidarität begründen können. Im Gegenteil: Die Entstehung dieser Familien-Parodien ist prinzipiell an die Auflösung natürlicher Familienbanden geknüpft. Ein gleichgeschlechtliches Paar kann auf keinem anderen Weg Nachwuchs bekommen, als dass das betroffene Kind gezielt von mindestens einem biologischen Elternteil getrennt wird. Solche fragwürdigen Konstellationen auch noch durch Menschenrechtsresolutionen schützen zu wollen, zeugt von familienpolitischen Verirrungen.

Geleitet wird die Schweizer Delegation im UN-Menschenrechtsrat durch Barbara Fontana, die bei familienfreundlicher NGOs in Genf bereits dafür bekannt ist, dass sie viel Druck für LGBT-„Rechte“ macht. Auch löst das fragwürdige Schweizer Engagement für die Gender-Ideologie in diesen Kreisen viel Verwunderung aus, wie uns berichtet wurde. Doch zum Glück hat sich eine Mehrheit von Drittweltländern diesmal gegen die ideologische Kolonialisierung durch die reichen Industriestaaten durchgesetzt. Die gesellschaftliche Dekadenz Europas braucht wahrlich keine Nachahmer in Afrika und Asien.

Begriffsumdeutung

Dass die Schweiz neuerdings die Menschenrechte im Horizont der Gender-Ideologie auslegt, ist ferner auch ein Verstoss gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, welche die Familie „als natürliche Grundeinheit der Gesellschaft“ definiert. Zur Rechtfertigung seiner Position verwies uns das EDA auf seine Menschenrechtsstrategie 2016–2019, wo sich aber keinerlei Hinweise dafür finden, wieso der Begriff „Familie“ im UN-Sprachgebrauch künftig nicht mehr prinzipiell die Lebensgemeinschaft von Mutter, Vater und ihrer leiblichen Kinder bezeichnen sollte.

Im „Handlungsbereich 1“ heisst es dort lediglich in sehr allgemeiner Form, dass sich „die Schweiz für die konkrete und effektive Verwirklichung der Menschenrechte zum Wohl des Einzelnen“ sowie für „Nichtdiskriminierung“ einsetzt. Zum Vorwurf der Begriffsumdeutung schrieb uns das EDA, die von der Schweiz vorgeschlagene Sprache reflektiere lediglich die Tatsache, dass in unterschiedlichen kulturellen, sozialen und politischen Systemen unterschiedliche Familienformen existierten und dass es darum ginge diese Realitäten anzuerkennen.

Die Schweizer Menschenrechtsstrategie ist ein typisches Beispiel dieser neuen, codierten Menschenrechtssprache, die auf den ersten Blick so harmlos und positiv klingt, dass kaum jemand etwas dagegen einzuwenden wagt. Nur wer die letzten Ziele der postmodernen Gender-Ideologie in Betracht zieht, kann abschätzen, wohin diese Sprache einen leiten soll. Begriffe wie „Verwirklichung der Menschenrechte zum Wohl des Einzelnen“ sowie „Nichtdiskriminierung“ stehen dann für eine totale Individualisierung des Menschenrechtsbegriffs, der die grenzenlose Selbstbestimmung des Einzelnen gegen das gesellschaftliche Ordnungsgefüge ausspielt: Geschützt werden soll jede Lebensweise, die sich Menschen oder Ideologen ausdenken. Die Frage nach dem menschlichen Wahren und Guten, nach dem mehr oder weniger Schützenswerten, spielt keine Rolle mehr. Wenn Menschenrechte aber alles und jedes schützen sollen, schützen sie am Ende nichts und niemanden mehr.

In der Tat ist es verheerend, der ideologischen Umdeutung von Begriffen eine höhere Priorität einzuräumen als dem Schutz der der natürlichen Familie. Manche bedauernswerten Kinder aus Grossstädten, so sagt man, wüssten nicht, dass die Milch, die sie am Morgen trinken, von einer Kuh stammt. Das EDA aber überzieht die Wirklichkeit mit dem Netz eines gendergerechten Neusprechs, der viel grundlegendere Zusammenhänge verdunkelt; so z.B. die wichtige Selbstverständlichkeit, dass jedes Kind einen biologischen Vater und eine biologische Mutter hat und braucht. Dies zu bestreiten kann kaum im Sinn der Menschenrechte sein!