Die Petition, über die Zukunft CH am 11. Juni 2026 berichtet hat, trägt Früchte. Die Mindestsätze für Kinder- und Ausbildungszulagen sollen in der Schweiz, wie von Marc Jost (EVP/BE) vorgeschlagen, massvoll erhöht werden. Trotz Kritik in der Vernehmlassung hat sich der Nationalrat dafür entschieden, die entsprechende Vorlage seiner Sozialkommission zu unterstützen.

Von Regula Lehmann

Väter und Mütter leiden in der Schweiz zunehmend unter finanziellen Sorgen. Die Kosten für Versicherungen und Lebensmittel sind für viele nur noch schwer zu bewältigen. Um Familien zu entlasten, sieht die Parlamentarische Initiative Jost, über die am 19. Juni im Nationalrat abgestimmt wurde, eine Erhöhung der Kinderzulagen auf mindestens 250 Franken und der Ausbildungszulagen auf 300 Franken vor.

Mehr Unterstützung für Unterhalt und Ausbildung

Familienzulagen sind seit 2009 auf Bundesebene geregelt: Gegenwärtig müssen alle Kantone Kinderzulagen von mindestens 215 Franken pro Kind und Monat bis zum Alter von 16 Jahren und Ausbildungszulagen von mindestens 268 Franken im Monat für 15- bis 25-Jährige in einer nachobligatorischen Ausbildung auszahlen. Eine Mehrheit der SP-, Mitte-, Grünen- und GLP-Fraktion im Nationalrat will Familien in Zukunft mit einer leichten Erhöhung dieser Zulagen unter die Arme greifen. Der Empfehlung einer knappen Kommissionsmehrheit, die Vorlage abzuschreiben folgten nur die Mehrheit der SVP- und der FDP-Fraktion.

Kantone und Sozialdirektoren gegen Zulagen-Erhöhung

Die meisten Kantone, die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie weitere Organisationen lehnten den Vorentwurf in der Vernehmlassung ab. Dies unter anderem mit dem, Argument, höhere Mindestsätze würden den Handlungsspielraum der Kantone unnötig einschränken. Weiter argumentierten die Gegner der Initiative mit den Kosten und wollten nichts von einer Lösung nach dem Giesskannenprinzip wissen.

In Familien investieren

Dass mit verarmten Familien langfristig kein Staat zu machen ist, scheint einer Mehrheit des Nationalrates bewusst zu sein. Das Argument des Kaufkraftverlusts aufgrund von steigenden Krankenkassenprämien und Mieten vermochte die Parlamentarier offenbar zu überzeugen und führte zur Annahme der Initiative. Mit 109 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen verlängerte die grosse Kammer am vergangenen Freitag die Behandlungsfrist für das Geschäft bis zur Sommersession 2028. Die zuständige Kommission kann die Arbeiten an der Vorlage nun fortführen. Danach sind wieder die Räte am Zug.