Mit Papst Franziskus sprach am 25. September 2015 zum fünften Mal ein Oberhaupt der katholischen Kirche vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York. Der Papst machte im Hinblick auf die Verabschiedung der “Ziele zur nachhaltigen Entwicklung 2030” deutlich, dass Nachhaltigkeit nicht von oben verordnet werden kann, sondern den Respekt der Schöpfungsordnung und der darin grundgelegten Strukturen voraussetzt. Die ganzheitliche menschliche Entwicklung hat ein Fundament: “das Recht auf Leben und noch allgemeiner gesagt: das, was wir als das Existenzrecht der menschlichen Natur selbst bezeichnen könnten.” Der Papst machte somit klar, dass die Tötung Ungeborener und die Zerstörung der Familie durch Gender einer gesunden Entwicklung der Menschheit im Wege stehen.
Auszüge aus der Papst-Rede:

“Damit (…) Männer und Frauen der extremen Armut entkommen können, muss man ihnen ermöglichen, ihr eigenes Schicksal in würdiger Weise selbst in die Hand zu nehmen. Die ganzheitliche menschliche Entwicklung und die volle Geltendmachung der Menschenwürde können nicht aufgezwungen werden. Sie müssen für jeden Einzelnen, für jede Familie aufgebaut und entfaltet werden, in Gemeinschaft mit den anderen Menschen und in einer richtigen Beziehung zu all den Kreisen, in denen sich die menschliche Solidarität entwickelt – Freunde, Gemeinschaften, Dörfer und Gemeinden, Schulen, Unternehmen und Gewerkschaften, Provinzen, Nationen usw. Eine unerlässliche Voraussetzung dafür ist das Recht auf Bildung – auch für Mädchen (die in einigen Teilen davon ausgeschlossen sind) –, das an erster Stelle dadurch sichergestellt wird, dass man das vorrangige Erziehungsrecht der Familie und das Recht der Kirchen und sozialer Gruppierungen, die Familien bei der Ausbildung ihrer Kinder zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, respektiert und stärkt. Die so verstandene Volksbildung ist die Grundlage für die Verwirklichung der 2030-Agenda und für die Erholung der Umwelt.

Zugleich müssen die Regierenden alles tun, was möglich ist, damit alle die minimale materielle und geistige Grundlage haben, um menschenwürdig zu leben und eine Familie zu gründen und zu unterhalten; die Familie ist ja die Urzelle jeder sozialen Entwicklung. Dieses absolute Minimum hat auf materiellem Gebiet drei Namen – Wohnung, Arbeit und Land – und auf geistigem Gebiet einen: geistige Freiheit, welche die Religionsfreiheit, das Recht auf Bildung und die anderen Bürgerrechte umfasst. Aus allen diesen Gründen werden das Mittel und der einfachste und geeignetste Indikator für die Erfüllung der neuen Entwicklungs-Agenda der effektive, praktische und unverzügliche Zugang aller zu den unentbehrlichen materiellen und geistigen Gütern sein: eigene Wohnung, würdige und ordnungsgemäss vergütete Arbeit, geeignete Ernährung und Trinkwasser; Religionsfreiheit und allgemeiner: geistige Freiheit und Bildungsfreiheit. Diese Säulen der ganzheitlichen menschlichen Entwicklung haben zugleich ein gemeinsames Fundament, nämlich das Recht auf Leben und noch allgemeiner gesagt: das, was wir als das Existenzrecht der menschlichen Natur selbst bezeichnen könnten.

Die unheilvollen Auswirkungen einer unverantwortlichen Zügellosigkeit der allein von Gewinn- und Machtstreben geleiteten Weltwirtschaft müssen ein Aufruf zu einer ernsten Reflexion über den Menschen sein: ‘Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst. Er ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur’ (Benedikt XVI.). Die Natur wird geschädigt, ‘wo wir selbst die letzten Instanzen sind (…) Der Verbrauch der Schöpfung setzt dort ein, wo wir keine Instanz mehr über uns haben, sondern nur noch uns selber wollen’. Darum verlangen der Umweltschutz und der Kampf gegen die Ausschliessung die Anerkennung eines Sittengesetzes, das in die menschliche Natur selbst eingeschrieben ist; dieses Gesetz schliesst die natürliche Unterscheidung zwischen Mann und Frau ein sowie die uneingeschränkte Achtung vor dem Leben in allen seinen Stadien und Dimensionen. Ohne die Anerkennung einiger unüberwindlicher natürlicher ethischer Grenzen und ohne ein unverzügliches Handeln im Sinne jener Grundpfeiler der ganzheitlichen menschlichen Entwicklung läuft das Ideal, ‘künftige Generationen vor der Geissel des Krieges zu bewahren’ (Charta der Vereinten Nationen, Präambel) und ‘den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in grösserer Freiheit zu fördern’ (ebd.) Gefahr, sich in eine unerreichbare Illusion zu verwandeln oder – noch schlimmer – in leere Worte, die als Ausrede für jede Art von Übergriff und Korruption dienen oder dazu, eine ideologische Kolonialisierung zu fördern, indem man abnorme Lebensmodelle und -stile durchsetzt, die der Identität der Völker fremd und letztlich unverantwortlich sind. (…)

Das gemeinsame Haus aller Menschen muss sich weiterhin über dem Fundament eines rechten Verständnisses der universalen Brüderlichkeit und der Achtung der Unantastbarkeit jedes menschlichen Lebens erheben – jedes Mannes und jeder Frau; der Armen, der Alten, der Kinder, der Kranken, der Ungeborenen, der Arbeitslosen, der Verlassenen und derer, die man meint „wegwerfen“ zu können, weil man sie nur als Nummern der einen oder anderen Statistik betrachtet. Das gemeinsame Haus aller Menschen muss auch auf dem Verständnis einer gewissen Unantastbarkeit der erschaffenen Natur errichtet werden.”