So langsam sickert durch, dass eine obligatorische Sexualerziehung ab Kindergarten geplant ist. Klar ist auch, dass die Mehrheit der Bürger dies nicht begrüssen wird. Und doch wird im Hintergrund auf Hochtouren an der Ausarbeitung der Grundlagen gearbeitet, ohne genau die Karten aufzudecken, wann und wie die Sexualerziehung in die Schulen kommen soll.
Fakt ist, dass das „BAG „Sektion Aids“ der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) den Auftrag gegeben hat, von Anfang 2007 bis Ende 2008 das „Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“ aufzubauen und zu etablieren. Von Dezember 2008 bis Juni 2011 subventioniert der Bund das Kompetenzzentrum mit 670’000 Franken. Hier wurde in Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen (PLANeS, Fachgruppe Bildung LOS und Pink Cross, Aids Hilfe Schweiz, etc.) das „Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule“ ausgearbeitet. Im „Nationalen Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen 2011 – 2017“ vom BAG wird auf S. 82 folgende Forderung gestellt: „In Zusammenarbeit mit den Kantonen wird darauf hingewirkt, dass im Rahmen der Gesundheitsförderung eine stufengerechte Sexualerziehung in die Lehrpläne der obligatorischen und nachobligatorischen Schulen integriert wird.“ Die Fussnote zu dieser Aussage nimmt Bezug auf das oben erwähnte Grundlagenpapier.

Es ist offensichtlich, dass man nun auch die Sexualerziehung gemäss Grundlagenpapier im neuen Lehrplan 21 zu integrieren versucht. Darum sollen hier einige Zitate aus dem Grundlagenpapier aufgegriffen und kurz erläutert werden:

Obligatorium:
„Die Schule hat hier die gesellschaftliche Funktion, den Heranwachsenden den sozialen Wandel von Beziehung und Sexualität zu erklären und die geltenden Rechtsnormen bzw. den gesellschaftlichen common sense des Zusammenlebens zu vermitteln. Da es in der Sexualerziehung bzw. in der Sexualpädagogik auch um die Vermittlung allgemein gültiger sozialer und rechtlicher Normen des Zusammenlebens geht, bei gleichzeitiger Darstellung gesellschaftlicher Verschiedenheit von Sichtweisen hinsichtlich Sexualität, Geschlechterrollen und Geschlechterbeziehungen, sollte dieser Unterricht für alle Kinder und Jugendlichen im Sinne des in den Grenzen der Bundesverfassung formulierten Anspruchs der gegenseitigen Achtung der Vielfalt in der Einheit verpflichtend sein.“ (S. 20)

Aus Erfahrung wissen wir, wie unterschiedlich unsere Ansichten über die Normen des Zusammenlebens und der Sexualität sind. Und doch erkühnt sich hier das Kompetenzzentrum, die allgemein gültigen sozialen Normen des Zusammenlebens zu kennen. Anschliessend wird klar erläutert, dass nicht mal das Recht auf Religionsfreiheit ein Grund zur Dispensation geben wird. Als Rechtfertigung wird mehrmals das Recht des Kindes auf Sexualerziehung erwähnt. Im Kontext wird klar, dass dies einzig durch die Schule erfüllt werden kann und nicht durch das Elternhaus.

Sexualerziehung:
Die Verfasser des Grundlagenpapiers legen Wert darauf, den Begriff Sexualerziehung für dieses Schulfach zu verwenden, und füllen ihn mit folgender Definition:

„Sexualerziehung als rechtebasierter Ansatz stattet junge Menschen mit grundlegendem Wissen und Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werten aus, die sie benötigen, um ihre Sexualität, bzw. die Freude daran, sowohl physisch, psychisch wie auch emotional zu erfahren.“ (S. 8)

Hier wird klar, dass es nicht nur um Vermittlung von Wissen geht, sondern von Werten und Normen. Das steht immer wieder in Konflikt zu den Ansichten der Eltern der Kinder, die hier nicht mehr die Möglichkeit zur Intervention haben.

Zur Bedeutung schulischer Sexualerziehung: „Ohne Sexualerziehung überlässt man die Entwicklung des Sexualverhaltens unkontrollierbaren Einflüssen von ‚beiläufiger‘ Sozialisation und ‚heimlichen Miterziehern‘.“ (S. 30).

Sind damit vielleicht auch die Eltern gemeint? Erziehung hat immer ein Ziel, sie formt das Kind. Welche Ziele verfolgt die Schule?

Das Kind ist ein sexuelles Wesen:
Grundlage der Sexualpädagogik ist „die Definition des Menschen als ein auf Erziehung angewiesenes Sexualwesen“ (S. 10) oder mit anderen Worten „das Bejahen der Kinder und Jugendlichen als sexuelle Wesen“ (S. 11).

Dieses Gedankengut öffnet der Pädophilie Tür und Tor. Denn mit anderen Worten heisst das: Solange es dem Kind gefällt, ist alles legitim. Dazu ein Beispiel aus dem Lehrplan, in dem die Kindergartenstufe (vier bis fünf Jahre) wie folgt dargestellt wird:

„Aktuell sind Doktorspiele, lustvolle Selbsterkennung, Rollenspiele (Familie – auch mit zwei Vätern/zwei Müttern, Küssen, Geschlechtsverkehr, …), erotisches Interesse an den Eltern, Zeigelust und genitale Spiele, erleben erster innigster Freundschaft und Liebesbeziehungen.“ Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte im Unterricht: „Körper spielerisch wahrnehmen, Körperteile inkl. Geschlechtsorgane benennen, Freundschaftliche Beziehungen, Zeugung, Grenzen setzen, Intimsphäre respektieren“ (S. 35 und amorix.ch).

Bildung der Geschlechtsidentität: „Die Geschlechtsidentität wird zum Teil unbewusst durch Nachahmung und Identifikation erworben. Andererseits entsteht sie aus ständigen sehr klaren Einflüssen auf Geisteshaltung und Entwicklungen im Zusammenhang mit sexuellen Motivationen und damit verbundenen Ausdrucks- und Verhaltensformen.“ (S. 7)

„Sexualität gilt als kulturell und psychosozial bedingt, ist nicht auf Stereotype von Mann und Frau festgelegt und umfasst hetero-, homo-, und bisexuelle Lebensformen.“ (S.12)

Die Geschlechtsidentität muss also nicht unbedingt mit dem Muster Mann und Frau aufgrund der Sexualorgane übereinstimmen. Hier werden wir konfrontiert mit einem zentralen Punkt der Ideologie von Gender Mainstreaming: Jeder Mensch kann sich sein Geschlecht selbst aussuchen, er wird nicht als Mann oder Frau geboren.

Schwerpunkt gleichgeschlechtliche Liebe:
„Die Schule hat in diesem Zusammenhang weder die Aufgabe noch den Anspruch, einen bestimmten Lebensstil als den gesellschaftlich erwünschten zu propagieren. In diesem Punkt hat sie die Darstellung der gelebten Vielfalt von Beziehungs- und Lebensformen zu leisten.“ (S. 19)

Insbesondere wird erwähnt, dass jede sexuelle Orientierung gleichwertig dargestellt werden muss. Ebenfalls werden auswärtige Fachpersonen empfohlen, ganz speziell zur Behandlung der Themen rund um die gleichgeschlechtliche Liebe.

Schutz vor unerwünschten Nebenwirkungen von Sexualität:
„Die aktuellen Anstrengungen beziehen sich vor allem auf die Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen, ungewollten Schwangerschaften und auf den Schutz vor sexuellen Übergriffen bzw. sexueller Gewalt.“ (S. 9)

„Bei der Zweiten Frage geht es … um geltende Rechtsvorschriften (z.B. Gleichberechtigung der Geschlechter, …, Fristenlösung) … Hier haben die Lehrpersonen als gesellschaftliche Funktionstragende im Rahmen der Volksschule die Aufgabe, den Heranwachsenden die Bedeutung dieser Rechtsnormen entsprechend nachvollziehbar zu vermitteln.“ (S. 24)

Hier geht es nicht nur darum, sexuell übertragbare Krankheiten zu vermeiden, sondern ganz offensichtlich um das Durchsetzen der breitflächigen Akzeptanz von Abtreibungen, die laut Gesetz innerhalb der vorgeschriebenen Fristen nicht mehr hinterfragt werden dürfen.

Fazit:
Das Grundlagenpapier verlangt eine Sexualerziehung, die so niemals vom Volk angenommen würde. Sie ist eine Überforderung der Kinder, weil sie keine Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse und Reife der Kinder nimmt und schon gar nicht nach der Ansicht der Eltern fragt. Das Gedankengut der freien Sexualität und Geschlechtsidentität muss zu einer Zerrüttung der traditionellen Familien führen und somit unsere Gesellschaft markant schwächen. Solch ein Projekt kann nur in die Schulen gebracht werden, wenn es am Volk vorbeigeschmuggelt wird. Wird dies über den Lehrplan 21 nicht gelingt, weil nun doch viele Bürger dagegen aufstehen, dürfen wir noch lange nicht aufatmen.

Wie schnell externe Fachgruppen in die Schulen Einzug finden und dort oft ohne genaue Elterninformation mit den Kindern zusammenarbeiten, haben wir schon oft erlebt. Wie uns Dinge aufgezwungen werden, indem mit Salamitaktik Scheibchen um Scheibchen eingeführt werden, ist uns auch nicht unbekannt. Deshalb müssen wir wachsam bleiben, informieren und reagieren, wo immer Bedarf ist. Wir dürfen nicht schweigen!

Andrea Fousseni ist Mutter von fünf Kindern im Alter von zwei bis zehn Jahren und gelernte Primarlehrerin. Ihre Interessengebiete sind Familienpolitik und Schule.

Weiterführende Links zum Thema:
Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule: www.wbza.luzern.phz.ch/fileadmin/media/wbza.luzern.phz.ch/gesundheitsfoerderung/Grundlagenpapier_Sexualpaedagogik_Version_4_1_D.pdf
Internetseite des PHZ mit Vorschlägen zu Unterrichtsmaterialien und -inhalten: www.amorix.ch
Frühkindliche Sexualisierung (Sexualitätsoffensive im Bildungssystem): www.staatsgewalt.ch/dokumente/artikel/home/sexualerziehung_080515.pdf

Von Andrea Fousseni