Das Postulat 23.3501 fordert vom Bundesrat einen Bericht, mit welchen Massnahmen die Situation von nicht binären Personen verbessert werden könnte. Eingereicht wurde dieses Postulat von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats am 28. April 2023. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der kommenden Woche darüber beraten. Die Stiftung Zukunft CH spricht sich in ihrer Stellungnahme an den Nationalrat gegen das Postulat aus.

Darin zeigt Zukunft CH im Wesentlichen auf, dass der Begriff „nicht binär“ nicht haltbar ist und jeder Mensch entweder Mann oder Frau ist, entsprechend seines angeborenen Geschlechts. Der subjektive Wille des Menschen, sein Geschlecht selber wählen zu wollen bzw. sich selber als „nicht binär“ zu bezeichnen, ändert daran nichts.

Aufgrund dessen geht das Postulat in die falsche Richtung, denn es wird u.a. versucht, den Begriff „nicht binär“ zu zementieren. Einer solchen Entwicklung, die an den Fakten vorbeigeht und deshalb in erster Linie ideologisch begründet ist, ist eine klare Absage zu erteilen. „Menschen behalten lebenslang ihre Geschlechtszugehörigkeit“, wie Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard klarstellt.

Sogar die gehäuft auftretenden Fälle von „Transgender“ bestätigen diese binäre Geschlechterordnung von Mann und Frau. Denn die davon tragischerweise betroffenen Menschen hegen den Wunsch, das „Gegengeschlecht“ anzunehmen: Frauen wollen Männer werden und umgekehrt. Sie wollen nichts „dazwischen“. Dabei zeigt, insbesondere der Fall von Keira Bell und die vermehrt auftretenden Fälle von „Detransition“, dass die Betroffenen eine ganzheitliche psychologische Betreuung gebraucht hätten, um sich und ihr angeborenes Geschlecht zu bejahen.

Es ist wichtig, Menschen, die mit ihrem Geschlecht hadern oder in ihrer geschlechtlichen Identität verunsichert sind, Hilfe zukommen zu lassen, sofern dies von den Betroffenen gewünscht wird. Dass eine entsprechende ganzheitliche psychologische Betreuung auch bei Menschen, die sich als „nicht binär“ bezeichnen, adäquat sein könnte, ist naheliegend und unbedingt zu prüfen. Hier wäre das Augenmerk in Wissenschaft und Therapie zu legen, insbesondere im Bereich der Ursachenforschung und Betreuung. Und nicht in der Schaffung einer den Fakten widersprechenden „nicht binären Geschlechterkategorie“.

Insofern ist die Situation der betroffenen Menschen, die sich als „nicht binär“ bezeichnen, tatsächlich unbedingt zu verbessern, aber nicht im Sinne des Postulats. Entgegen den Beteuerungen im Postulat geht es hier letztlich um eine schrittweise ideologische Durchsetzung einer beliebigen Geschlechtervielfalt, die es so nicht gibt, und um die Abschaffung der binären Geschlechterordnung von Mann und Frau. Doch persönliche Vorstellungen Einzelner dürfen nicht allen Menschen als falsche Tatsachen aufgedrückt werden. Dies hätte nicht zuletzt gravierende Auswirkungen auf die gesamte Gesellschafts-, Staats- und Rechtsordnung.

 

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Zukunft CH Stellungnahme zum Postulat 23.3501