Am 5. Juni 2016 entscheidet das Schweizer Stimmvolk an der Urne über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG). Als umstrittensten Punkt enthält die Gesetzesrevision auch das sogenannte Chromosomenscreening, eine Form der Präimplantationsdiagnostik (PID), bei welcher der im Reagenzglas erzeugte Embryo auf Chromosomenstörungen untersucht wird. Das revidierte Gesetz böte damit die Grundlage zu einer breiten Selektion und Elimination sämtlicher Embryonen, die z.B. Träger des Down-Syndroms (Trisomie 21) sind. Diese könnten vor der Verpflanzung in den Mutterleib vernichtet werden. Wie das auch von Zukunft CH unterstützte überparteiliche Komitee „Nein zu diesem Fortpflanzungsmedizingesetz“ warnt, würde dadurch das menschliche Leben im Anfangsstadium vollständig bewertbar und kommerzialisierbar. Die Ablehnung des FMedG sei eine Sache der Menschenwürde. Denn wer habe das Recht zu sagen: „Weil du kein ‚Top-Embryo’ bist, darfst du nicht weiterleben?“ Selbst Bundesrat Alain Berset gäbe zu bedenken, dass das Gesetz eine eugenische Tendenz habe. Das Referendumskomitee weist ferner auf verschiedene Studien hin, die zeigen, dass die Erfolgsaussichten auf ein gesundes Kind bei einer künstlichen Befruchtung signifikant niedriger ausfallen, wenn am Embryo eine Chromosomenuntersuchung durchgeführt wurde. Weitere Argumente gegen das FMedG unter:
http://www.fmedg-nein.ch/home/