Die WBK-Kommission des Nationalrats hat gestern, 15. Januar 2015, nach vorgängiger Anhörung des Komitees und von Experten, die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» mehrheitlichablehnt. Eindrückliche Referate vonseiten des Initiativkomitees – von Prof. Dr. Suzette Sandoz (Lib./VD) und Dr. Sebastian Frehner (SVP/BS) – sowie von Fachleuten vermochten die Kommissionsmitglieder nicht umzustimmen.
Mehrfache falsche Aussagen in der bundesrätlichen Botschaft zur Initiative und vorgefasste ideologische Positionierungen hatten Politikerinnen und Politiker davon abgehalten, anderslautende Sachverhalte und Tatsachenberichten anzunehmen.
«Niemand plant die Einführung von obligatorischem Sexualkundeunterricht ab Kindergarten» heisst es mehrfach in der bundesrätlichen Botschaft zur Volksinitiative. – Falsch, sagten die Komiteevertreter und wiesen auf die beiden Strategiepapiere des Bundesamtes für Gesundheit («Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule» und «Nationales Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) 2011–2017») hin, welche ausdrücklich die Einführung eines schweizweiten obligatorischen Sexualkundeunterrichts ab Kindergarten vorsehen. Gegen diese staatliche Indoktrinierung durch das BAG ist die Volksinitiative der einzige Schutz.
«Präventionsunterricht ohne sexualkundlichen Inhalt schützt nicht vor sexuellen Übergriffen» lautet fast ein Dutzend Mal eine Meldung des Bundesrates. – Eine Falschmeldung, wie die Komiteevertreter darlegten: Gemäss
dem Schweizer Arzt und Kinderbuchautor Prof. Dr. Remo Largo sei «in den ersten sechs Primarschuljahren überhaupt kein Sexualkundeunterricht nötig». Ein Präventionsunterricht mit Sexualkunde sei unwissenschaftlich und führe nur zu einer Verletzungen der Schamgefühle der Kinder. Das Initiativkomitee ist der Überzeugung, dass es genügt, den Kindern beizubringen, dass niemand etwas an ihrer Intimzone zu suchen hat. Die Kinder müssen zudem wissen, dass man Stopp sagt, wenn Gefahr droht, und wo sie sich im Falle eines Übergriffs hinwenden sollen. Hingegen brauchen Kinder im Alter von 4–8 Jahren noch keinen Unterricht über den Sexualverkehr.
Die Rechtsprofessorin Dr. Suzette Sandoz klärte darüber auf, dass es nicht zulässig ist zu sagen, die Initiative beschneide die kantonale Schulhoheit. Die Initiative stärke vielmehr die Grundrechte der Kinder und Eltern im Bereich der Familiensphäre. Jeder, der staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und
verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. Der Vorwurf des Bundesrates an die Adresse der Initianten enthält denn auch einen gewissen Zynismus, ist es doch gerade ein Bundesamt, das BAG, welches allen Kantonen einen obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten aufoktroyieren will.
Mehrheitlich nicht folgen wollte die Kommission auch den mahnenden Worten der Dipl. Psychotherapeutin und Fachbuchautorin Tabea Freitag, welche vor einem nicht altersgemässen Sexualkundeunterricht warnte, wie er vom BAG in dessen Strategiepapieren umrissen werde. Dieser Unterricht verletze die Schamgefühle der Kinder und führe zu Grenzverletzungen im Intimbereich. Die BAG-Strategiepapiere stützten sich inhaltlich weitgehend auf deutsche Sexualpädagogen ab, allen voran Prof. Uwe Sielert, dessen Ansichten auf triebmythologische und neomarxistische Theorien von Wilhelm Reich zurückgingen. Reich sah in der «sexuellen Befreiung» von Kindern die Voraussetzung zur Überwindung der bürgerlichen Familie. Ebenso vertrete Sielert die emanzipatorische Sexualpädagogik des pädosexuellen deutschen Aktivisten Helmut Kentler. Gegen diese «Sexualerziehungswelle»,
die von der WHO und von Deutschland ausgeht und auf die Schweiz zukommt, schützt nur die Volksinitiative.
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Medienmitteilung des Komitees der «Schutzinitiative»