Nach aktuellen Verlautbarungen der Bertelsmann-Stiftung verlieren Frauen ein Vermögen, wenn sie Mutter werden. Diese Botschaft wurde umgehend über die Massenmedien des Bertelsmann-Konzerns in die Welt posaunt und von vielen Medien kritiklos übernommen, einschliesslich der Sichtweise, es gehe hier um ein „Geschlechterproblem“.

Pressemitteilung des „Verband Familienarbeit e.V.“

Zugleich wurde aber ausdrücklich betont, dass es bei kinderlosen Frauen kaum noch einen Abstand zum Lebenseinkommen von Männern gibt. Demnach handelt es sich gar nicht um eine „Frauenfrage“, sondern um die Frage, ob Kinder zu betreuen sind. Das betrifft ebenso die Väter wie die Mütter, da sie in der Regel die Benachteiligung der Mütter mittragen. Es geht also um Eltern- bzw. Familienpolitik. Nur die Neue Westfälische titelte wirklichkeitsnäher „System bleibt grundlegend familienfeindlich“.

Strukturelle Rücksichtslosigkeit

Dazu äussert sich der Vorstand des „Verband Familienarbeit e.V.“: „Die Familienfeindlichkeit unseres Sozialsystems wurde im Fünften Familienbericht für die Bundesregierung (1994) als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ beschrieben, ohne dass sich seitdem etwas gebessert hätte. Zum gleichen Ergebnis war auch schon der Dritte Familienbericht (1979) gekommen und viele unabhängige Wissenschaftler zuvor. Allerdings wird das Thema von den Mainstream-Medien seit Jahrzehnten hartnäckig verdrängt oder – wie jetzt von Bertelsmann – zu einer frauenpolitischen Frage erklärt. Echte Frauenpolitik müsste aber auch die Rechte der Mütter einschliessen. Die Diskriminierung von Eltern und damit auch der Kinder ist jedoch kein Thema der vorherrschenden politischen Denkrichtungen und der ihnen zu Diensten stehenden Mainstream-Medien. Sowohl das neoliberale als auch das marxistisch geprägte Denken bewerten fast ausschliesslich die Erwerbsarbeit als wertvoll. Wer eigene Kinder erzieht, hat keine vergleichbar einflussreichen Befürworter mehr.

Verfestigt wurden diese von Männern geprägten Denkweisen besonders durch die Rentenreform 1957, die den Eltern die Alterssicherung als wirtschaftliche Wertschöpfung aus der Kindererziehung entzog und an Erwerbsarbeit koppelte. Seitdem müssen die erwerbstätig gewordenen Kinder den kinderlosen Nachbarn in der Regel höhere Renten finanzieren als den eigenen alten Eltern, obwohl Erwerbstätige ohne Kinder meist über Kapital für Zusatzrenten verfügen.

Zeitliche Überforderung und Entfremdung

Statt den Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems durch Honorierung der elterlichen Erziehungsarbeit zu korrigieren, wird versucht, die Eltern durch Übernahme der Kinderbetreuung durch den Staat in Kinderkrippen bis Ganztagsschulen zu entlasten. Das schränkt aber die Wahlfreiheit der Eltern ein, führt zu zeitlicher Überforderung und Entfremdung zu den Kindern. All das belastet deren psychische und körperliche Entwicklung. Ausserdem untergräbt der Geburtenmangel unser Sozialsystem und unsere Wirtschaftskraft. Diese Sozialpolitik zerstört mit der Familie auch die Zukunft der Gesellschaft.

Der Fortbestand des Umlageverfahrens im Rentenrecht (Die erwerbstätig gewordenen Kinder finanzieren die Renten der Versicherten) ist nur gerechtfertigt, wenn ein gleichwertiges Umlageverfahren für die Kinderkosten geschaffen wird (Alle Versicherten zahlen die Sach- und Betreuungskosten der Kinder). In Übereinstimmung mit dem Grundgesetz und im Interesse der Kinder muss allerdings die Entscheidungsfreiheit darüber, ob das Geld zur Eigenbetreuung genutzt oder eine Fremdbetreuung eigener Wahl damit finanziert wird, den Eltern überlassen werden.“