Die Mehrheit der Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) hat es leider verpasst, ein klares Bekenntnis zur Ehe als einer Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau abzugeben. Sie unterstützt damit die Gegner der Ehe, welche die Ehe schlecht reden, mit der «Ehe für alle» öffnen, allenfalls durch die «Ehe light» schwächen und zum Teil sogar ganz abschaffen wollen.
52,6 % der erwachsenen Schweizer Bevölkerung sind verheiratet und haben sich aus Überzeugung für dieses gesellschaftsfördernde Lebensmodell entschieden. Es ist erschütternd, wie sich selbst staatstragende Parteien aus ideologischen Gründen an der Demontage der Ehe beteiligen und dadurch den Willen der Volksmehrheit missachten.

Umso mehr zeigt sich, wie wichtig es ist, mit der EDU-Volksinitiative «Schutz der Ehe» das Grundrecht auf Ehe auf Verfassungsebene zu definieren und dadurch zu erhalten. Das Zürcher Stimmvolk kann so ein klares Bekenntnis zur natürlichen Ehe abzulegen und damit als Souverän für die Politik und die Gesetzgebung wegweisend sein. Denn nebst den offensichtlichen Gegnern der Ehe gibt es leider auch zahlreiche Politiker, die nicht wirklich wissen, was sie aufgrund ihrer nachgiebigen Haltung tun und was auf dem Spiel steht.

Im Gegensatz zur CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», die anfänglich, als nur die Definition der Ehe angegriffen wurde, noch eine klare Mehrheit hatte, und die erst scheiterte, weil mit horrenden Mehrkosten gedroht wurde, geht es bei der vorliegenden EDU-Initiative weder um steuer- noch um sozialversicherungsrechtliche Fragen, also nicht um Geld, sondern um eine natürliche Feststellung, was unter einer Ehe verstanden wird. Da die beiden Initiativen unterschiedliche Kernanliegen haben, können aus dem Abstimmungsresultat der CVP-Initiative keine genauen Rückschlüsse auf die Eheschutz-Initiative gezogen werden.

Der EDU-Initiativtext gewährleistet, dass die Ehe weiterhin ausschliesslich als Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau erhalten bleibt. Daneben gibt es auch andere Formen des Zusammenlebens wie z.B. das Konkubinat oder die eingetragene Partnerschaft, die von der EDU-Initiative nicht betroffen sind. Das Zürcher Stimmvolk hat nun die Möglichkeit, losgelöst von anderen Sachfragen ein klares Bekenntnis zur Ehe, wie sie seit Urzeiten besteht, abzulegen und damit die Ehe in ihrem natürlichen Bestand zu schützen und zu stärken – zum Wohl der Gesamtgesellschaft.

EDU-Medienmitteilung vom 24. März 2016 zum
ablehnenden Entscheid der kantonsrätlichen Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) zur
Volksinitiative «Schutz der Ehe».