Am 13. Juni 2021 kommt das „Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus“ (PMT) vors Volk. Bereits jetzt sorgt dieses Gesetz für Kontroversen über die Landesgrenzen hinaus.

Die Anschläge auf das französische Satire-Magazin Charlie Hebdo 2015 in Paris gingen auch an der Schweiz nicht spurlos vorbei. Obwohl die Schweiz bisher weitgehend von Terrorattacken verschont geblieben ist, macht man sich Gedanken, wie man sich im Falle des Falles besser schützen könnte. Das PMT würde die präventiven Kompetenzen des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) massiv ausbauen. So würden Polizisten weitreichende Möglichkeiten erhalten, ohne ausreichende Beweise gegen etwaige Gefährder vorzugehen. Dies hat zum Vorteil, dass man bei einem terroristischen Anschlag einen zeitlichen Vorsprung hat. Es würde, mit Ausnahme des Hausarrests, der Bundespolizei obliegen, Massnahmen durchzuführen.

Gegner weisen darauf hin, dass hierfür eine gerichtliche Überprüfungsinstanz fehlt, berichtete das Nachrichtenmagazin „swissinfo.ch“ am 15. April 2021 weiter. Zudem stellten solche Massnahmen Beschneidungen der Persönlichkeitsrechte dar und wären daher problematisch.