„Kinderrechte in die Verfassung“ klingt in den Ohren vieler Mensch nett und unideologisch. Wer will nicht das Beste für die Kinder? Wer will nicht, dass ihre Rechte respektiert werden? Hinter dem wohlklingenden Begriff verbirgt sich jedoch ein ideologisch-motivierter Angriff auf die Ehe, auf die Familie und auch auf das vernünftige Verständnis von Kindheit.

Von Mathias von Gersdorff

Im Gesetzentwurf der Grünen wird dieser Sachverhalt recht deutlich. In der Problembeschreibung wird nämlich erklärt:

Nach der historischen Konzeption des Artikels 6 GG werden Kinder in seinen Absätzen 2 und 3 allerdings ausschliesslich behandelt im Zusammenhang des Elternrechts und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft. Der in Artikel 6 Abs. 1 GG konstituierte besondere Schutz der staatlichen Ordnung bezieht sich zwar auf Ehe und Familie, nennt aber Kinder nicht ausdrücklich. Eine ausdrückliche Gewährleistungsverantwortung und -pflicht des Staates betreffend den besonderen Schutz der Kinder fehlt [im Grundgesetz]. Auch das Kindeswohl wird im Grundgesetz nicht erwähnt, ist aber nach der Rechtsprechung des BVerfG oberste Richtschnur der Elternverantwortung nach Art. 6 Abs. 2 GG (BVerfGE 107, 104, Rn.61 m.w.N;st.Rspr.) und dient der Abgrenzung der primären Elternverantwortung vom Wächteramt des Staates.

Im Absatz oben erklären die Grünen ausdrücklich, dass die Rolle des Staates bei der Erziehung der Kinder erweitert werden soll. Der Staat soll nicht nur ein Wächteramt über die elterliche Erziehung ausüben, sondern selbst als Erzieher aktiv werden.

Dies zu betonen ist wichtig, denn viele Verteidiger der „Kinderrechte“ behaupten stets, Ehe und Familie würden hinsichtlich Kindererziehung gegenüber dem Staat NICHT schlechter gestellt werden.

Praktisch alle Juristen, die sich gegen Kinderrechte aussprechen, behaupten aber, dass genau das der Fall sein muss, sollten verfassungsrechtlich verankerten Kinderrechte keine tote Norme werden (siehe beispielsweise hier). Kurz: Kinderrechte machen keinen Sinn, wenn die Rolle des Staates nicht erweitert wird. Kinderrechte führen also unweigerlich zu einer (Teil-)Verstaatlichung der Kinder.

Die Kollektivierung der Kinder ist ein altes Ziel des Sozialismus und der 1968er-Revolution, die die Auflösung der Familie in grössere Kollektive anstrebte. Aber die Grünen wollen die Kinder nicht nur verstaatlichen, sondern gehen noch weiter. Sie schreiben nämlich:

Schliesslich fehlt unbeschadet ihrer Grundrechtsträgerschaft und unbeschadet des Elternrechts im Grundgesetz eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist. Und es fehlt ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung.

„Selbstbestimmungsrecht“ und „Beteiligungsfähigkeit“ sind Grundbegriffe der 1968er-Revolution. Man kennt diese Begriffe zu Genüge von anderen Debatten, wie etwa die Lebensrechtsdebatte (Abtreibung) oder die Gender-Debatte. Diese Begriffe besagen im Wesentlichen, dass der Mensch „sich selbst macht“, „sich seine eigene Persönlichkeit und Identität gibt“. Damit das geschieht, muss er sich von Normen und Strukturen befreien, die ihn knechten. Im Falle von Gender ist es die sog. „Heteronormative Matrix“, im Falle von Kinderrechten ist es die Vorstellung, Kinder würden einer bestimmten Familie gehören. Die Ehe und Familien werden nicht als Institutionen angesehen, die Kindern Schutz und Geborgenheit, sondern Knechtschaft geben.

Bis zum Ende gedacht, führen die Kinderrechte im Grundgesetz zu dieser Situation: Der Staat muss aufpassen, dass die Kinder „selbstbestimmt“ aufwachsen, also frei von den moralischen, ethischen, kulturellen, religiösen und sonstigen Normen, die die Familie ihnen geben könnte.

Die Einführung von Gender in den Kitas strebt eine ähnliche „Emanzipation“ an: Kinder sollen nicht mit der Vorstellung aufwachsen, dass es „nur“ Männer und Frauen gibt, sondern eine grosse Vielfalt an sexuellen Identitäten.

„Kinderrechte“ sind eine Einladung, um nicht nur die sexuelle Orientierung zu hinterfragen, sondern alles, was Kinder von ihren Eltern erhalten: Gewohnheiten, Religion, Kultur, Moral, Vorlieben. Alles, was von den Eltern kommt, sollte kritisch hinterfragt werden und der Staat müsste sogar darauf achten, dass dies geschieht. Die Eltern stünden stets unter dem Verdacht, Diktatoren zu sein, die ihren Kindern irgendwelche Normen „aufoktroyieren“ wollen.

Die Analogie mit dem Feminismus und der Gender-Revolution ist offensichtlich: Der Feminismus strebt an, das harmonische und gesunde Verhältnis zwischen Männern und Frauen zu zerstören, indem Zwietracht, Neid und ein immerwährender Kampf zwischen den Geschlechtern gesät werden. Gender zerstört das harmonische Verhältnis des Menschen zu sich selbst, zu seiner eigenen Natur, indem es Unsicherheit bezüglich der eigenen Identität und Persönlichkeit sät. Kinderrechte zerstören das gesunde und harmonische Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, indem Zwietracht, Neid und ein immerwährender Kampf zwischen den Generationen gesät werden.

Quelle: Aktion Kinder in Gefahr