Am 5. Dezember 2012 endete die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, mit welcher der Bundesrat die Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beseitigen will. Die Reform sieht vor, Ehepaare künftig nach der sogenannten „alternativen Steuerberechnung“ zu besteuern. Dazu vergleichen die Steuerbehörden den Steuerbetrag eines Paares nach dem Verheiratetentarif mit dem Betrag, den die Eheleute nach individuellem Tarif bezahlen müssten. Der niedrigere der beiden Beträge wird in Rechnung gestellt. Profitieren könnten von dieser Reform insbesondere Renter- sowie Zweiverdienerehepaare mit höherem Einkommen. Durch den neuen Einverdienerabzug, der die Belastungsrelation zu den Zweiverdienerehepaaren ausgleichen soll, würden aber auch Einverdienerehepaare etwas entlastet. Zukunft CH stimmt in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung diesem Vorschlag grundsätzlich zu, kritisiert aber, dass der Vorschlag die bestehende Unausgewogenheit zwischen den verschiedenen Kinderbetreuungsmodellen ausklammere: „Die Bevorzugung der Fremdbetreuung nach derzeitigem Recht wiederspricht aber dem Grundsatz der Neutralität gegenüber den verschiedenen Familienmodellen.“ In Richtung dieser Neutralität zielt die SVP-Familieninitiative, welche 2013 oder 2014 vors Volk kommen soll, vom Bundesrat aber zur Ablehnung empfohlen worden ist.