Unter dem Titel „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ hat am 26. Januar ein überparteiliches Komitee die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative gestartet. Das Komitee besteht aus der Christlich-Demokratischen Volkspartei (CVP), der Schweizerisc hen Volkspartei (SVP) sowie der Evangelischen Volkspartei (EVP).
Das Volksbegehren soll erreichen, dass die hohen Kosten der frei gewollten Kindstötungen nicht mehr automatisch in der Grundversicherung der Krankenkassen enthalten sind, sondern dass dieser Eingriff, der ja keine Krankheit sei, als privater Wunsch auch privat berappt werden müsse. Die straflose Abtreibung soll dem entsprechend aus der Grundversicherung gestrichen werden. „ Wir wollen den Bundesrat unter Druck setzen. Dies, nachdem er eine gleich lautende Motion abgelehnt hat“, sagte die Solothurner Nationalrätin Elvira Bader gegenüber der Presse. Tatsächlich hatte der Bundesrat ein gleich lautendes Anliegen 2009 unter anderem mit der Begründung abgelehnt, die Kostenübernahme durch die Krankenkassen und somit durch das prämienzahlende Allgemeinvolk „sei gerechtfertigt“.
Mit Blick auf die ausufernden Gesundheitskosten und aus moralischer wie ethischer Sicht soll das Volk entscheiden können, ob Abtreibungen wirklich von der Grundversicherung gedeckt werden sollen oder nicht, begründete Nationalrat Peter Föhn den Vorstoss. In den letzten Jahren bewegten sich in der Schweiz allein die offiziell registrierten Zahlen zwischen 10‘000 und 15‘000 Kindsabtreibungen jährlich, Dunkelziffer nicht mit eingerechnet. Die Kosten einer stationären operationellen Tötung (ohne Folgekosten für Krankheiten und psychische Störungen der Mutter) beziffert das Kantonsspital Aarau mit knapp 2‘000.– Franken, falls diese reibungslos und ohne jegliche Komplikationen verläuft.
Quellen: Tages-Anzeiger, 23.1.2010; Tages-Anzeiger, 27.1.2010; SonntagsZeitung, 24.1.2010; 20Minuten, 25.1.2010; ideaSchweiz, Nr.4, 2010; Kantonsspital Aarau.