Die EDU Kanton Zürich hat innerhalb vor Ablauf der Sammelfrist ihre Volksinitiative „Schutz der Ehe“ mit über 7‘000 Unterschriften zustande gebracht. Sie will die traditionelle Definition der Ehe (ein Mann und eine Frau) in der kantonalen Verfassung verankern und damit der Ehe den inzwischen dringend nötig gewordenen Labelschutz geben, so Parteipräsident Hans Egli in einer Medienmitteilung vom 30. März 2015.
Damit soll, betont Egli, nicht die eingetragene Partnerschaft aushebelt werden. „Wir wollen jedoch auch nicht, dass die Ehe von Mann und Frau eine von vielen Ehemöglichkeiten sein soll, sondern dass sie ihren speziellen Status behält und so die Grundlage für die Familie und Gesellschaft bleiben kann. Die Ehe von Mann und Frau ist die bewahrteste und etablierteste Form einer Lebensgemeinschaft, die unserer Gesellschaft Stabilitat
und Verbindlichkeit gibt.“

Und Heinz Kyburz, Fraktionspräsident, erklärt, dass Verheiratete mit rund 3,5 Millionen die mit Abstand grösste Gruppe der erwachsenen Schweizer Bevölkerung bilden, gefolgt von den erwachsenen Ledigen mit rund 2 Millionen. Da Linke, Grüne und liberale Politiker die Interessen der grössten Bevölkerungsgruppe nicht mehr wahrnehmen, sondern die traditionelle Ehe aus ideologischen Gründen demontieren, soll sich das Zürcher Volk nun für die natürliche Ehe aussprechen, indem die genannte Definition der Ehe in die Verfassung aufgenommen wird und die Ehe dadurch gestärkt wird.

Die EDU unterstützt auch die CVP-Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“, welche sowohl eine Definition der Ehe wie auch die Beseitigung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen bei Eheleute vorsieht. Da die CVP-Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag unterbreitet wird, wären laut Kyburz zwei Szenarien denkbar: „Wird die CVP-Initiative abgelehnt, weil die Mehrheit des Volkes keine gemeinsame Besteuerung wünscht, kann sich das Zürcher Stimmvolk dennoch aufgrund der EDU-Volksinitiative für eine Definition der Ehe aussprechen und die Definition als Grundrecht in der Kantonsverfassung verankern. Werden beide Initiativen angenommen, so führt dies sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene zu einer sich ergänzenden, deckungsgleichen Definition der Ehe.“

Kyburz merkt auch an, dass der Bundesrat sich in seinem Bericht zwar zur Wahrung des verfassungsmässig garantierten Grundrechts auf Ehe und Familie bekennt, aber offen lässt, wie der Begriff Ehe künftig zu definieren ist. Er spricht sich für eine Angleichung der registrierten Partnerschaft an die Ehe oder Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Zudem möchte er die Stellung der faktischen Partnerschaften stärken und die Einführung einer gesetzlich geregelten Partnerschaft mit geringerer Bindungswirkung als die Ehe, entsprechend dem französischen PACS, prüfen. Ausserdem befürworte der Bundesrat befürworte Stiefkinderadoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare und durch faktische Lebensgemeinschaften. „So wie der Familien-Begriff in den letzten Jahren neu definiert worden ist, wollen der Bundesrat und verschiedene ehe- und familienfeindliche Politiker den Ehe-Begriff ebenso neu definieren und mit einem neuen Inhalt füllen. Das soll durch die vorliegende Volksinitiative verhindert werden.“, so Kyburz