Erstmals ist in Italien gegen eine vollverschleierte Muslimin eine Geldstrafe verhängt worden, das berichtet das Online-Portal Panorama vom 4. Mai 2010. Die Frau sei mit einem Bussgeld in Höhe von 500 Euro verwarnt worden, berichtet die Internetseite und bezieht sich auf die Aussage eines Polizeisprechers in Novara in der norditalienischen Region Piemont. Die 26-jährige Tunesierin war demnach kürzlich vor einer Postfiliale der Stadt in Begleitung ihres Mannes von Polizisten aufgefordert worden, sich auszuweisen. Zwar habe der Mann Ausweise für sich und seine Frau vorgezeigt, eine Kontrolle seiner Frau durch männliche Beamte lehnte er jedoch ab. Erst als eine weitere Streife gerufen wurde, bei der auch eine Beamtin dabei war, konnte die Frau kontrolliert werden.
Novara hat im Januar 2010 ein Burka-Verbot für den öffentlichen Raum erlassen. Der Bürgermeister von Novara, Massimo Giordano, rechtfertigte das Verbot in der Zeitung La Stampa als Massnahme für die öffentliche Sicherheit. Zudem seien in Italien Frauen und Männer gleichgestellt und diese Freiheit sei von grundlegender Bedeutung. Wenn Ausländer diese Werte nicht teilen wollten, „warum wollen sie dann hier leben?“
Während in Frankreich das Burka-Verbot im Moment erst geplant ist, hat in der vergangenen Woche das belgische Parlament als erste Volksvertretung in Europa ein Verbot der Vollverschleierung bereits beschlossen. Die Abgeordneten stimmten in Brüssel ohne Gegenstimmen für das Verbot, welches sie unter anderem mit der Würde der Frau begründeten. Das Gesetz verbietet das Tragen jedes Kleidungsstücks, „welches das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllt“. Darunter fallen u.a. die Burka (die ein Stoffgitter vor den Augen hat) und der Nikab (bei welchen ein Sehschlitz frei ist). Das Kopftuch hingegen bleibt erlaubt. Das Verbot gilt für den öffentlichen Raum, d.h. auf Strassen, in Parks, Geschäften, Restaurants, Bussen oder Bahnen. Personen, die das Verbot missachten, drohen Geldstrafen bis 25 Euro oder bis zu sieben Tage Haft. Dem Bann muss nun noch der Senat zustimmen. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch unklar.