HLI-Schweiz lehnt jede Änderung des Fortpflanzungs­medizingesetzes (FMedG), welche irgend eine Form der Präimplantations­diagnostik (PID) erlaubt, ab. Die Forderung der CVP-Frauen, wonach PID nicht nur erlaubt, sondern sogar kassenpflichtig werden müsse, weist HLI entschieden zurück. Bei den Recherchen im Zusammenhang mit der Vernehmlassung musste HLI-Schweiz feststellen, dass einzelne Kliniken und Praxen sich nicht an das FMedG halten und sich die Zahl der „notfallmässig“ tiefgefrorenen Embryonen pro 1000 Zyklen seit 2004 trotz Tiefgefrierverbot nahezu verdreifacht hat.
In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesrates stellt HLI fest, dass die PID als Methode die Unterscheidung zwischen lebenswert und lebensunwert beinhaltet. Die PID „verhindert“ oder „vermeidet“ keine einzige schwere Krankheit, sondern sortiert mit allen Raffinessen heutiger Gendiagnostik gezielt jene Embryonen aus, die nicht den aufgestellten Kriterien entsprechen. Diese eugenische Auslese erfolgt derart rigoros, dass im Anschluss an die PID zusätzlich invasive pränatale Diagnostik empfohlen wird, um bei einer allfälligen Falschdiagnose das Kind abtreiben zu können.

Eine Zulassung der PID, wie sie Reproduktionsmediziner und neuestens sogar die CVP-Frauen und der Schweizerische Katholische Frauenbund befürworten, würde die Mentalität in unserer Gesellschaft noch verstärken, Eltern behinderter Kinder vorzuwerfen, sie hätten diese durch Abtreibung nach pränataler Diagnostik oder PID „verhindern“ sollen. In näherer Zukunft könnten Versicherungen sich eine durch die PID geförderte gesellschaftliche Mentalität zunutze machen und nach Feststellung einer schweren Krankheit, welche mit der Durchführung einer PID „vermeidbar“ gewesen wäre, die Übernahme der Folgekosten kürzen oder gar verweigern. HLI-Schweiz weist die Forderung der CVP-Frauen, PID müsse kassenpflichtig werden, entschieden zurück.

Es gibt viele Menschen in der Schweiz, die aufgrund eines Unfalls oder infolge eines schweren Krankheitsverlaufs ohne entsprechende Anlagen in jenen Zustand geraten sind, der mit der Zulassung der PID verhindert werden soll. Ihre ohnehin schon schwierige Situation in unserem gesellschaftlichen Umfeld würde dadurch noch verschlimmert. Statt IVF und PID auf Kosten unzähliger menschlicher Embryonen zu praktizieren, plädiert HLI-Schweiz, unfruchtbaren Paaren auf andere Weise behilflich zu sein, damit sie mit ihrem unerfüllbaren Kinderwunsch umgehen können. Eine Möglichkeit wäre, die Auflagen der Adoption bei solchen Ehepaaren und bei jenen, die Träger einer Erbkrankheit sind, zu erleichtern.

Bei den Recherchen im Zusammenhang mit der Vernehmlassung musste HLI-Schweiz feststellen, dass jetzt schon die Kontrolle der Fortpflanzungsmedizin nicht gewährleistet ist. Aus den Zahlen der Gesellschaft für Reproduktionsmedizin bzw. ihrer Unterkommission FIVNAT geht hervor, dass sich die Zahl der pro 1000 Zyklen „notfallmässig“ tiefgefrorenen Embryonen seit 2004 verdoppelt hat. Nimmt man die Zahlen des Bundesamtes für Statistik, die ein Zentrum mehr umfasst, gibt es nahezu eine Verdreifachung. Für diese massive Zunahme beim bestehenden Kryokonservierungsverbot gemäss FMedG Art. 17 Abs. 3 sind nur eines oder wenige Zentren verantwortlich. HLI-Schweiz verlangt vom Bundesrat eine Änderung der Fortpflanzungsmedizinverordnung, so dass die Kliniken und Praxen, die sich nicht an das FMedG halten, eruiert werden können und die Unabhängigkeit der Kontrolle und der Erfassung der Statistik gewährleistet ist. Auch die kantonalen Kontrollbehörden müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Denn sie sind trotz dieser gesetzeswidrigen Tiefgefrierpraxis unseres Wissens nicht aktiv geworden.

Für mehr Infos:

http://www.human-life.ch/newsdetails.php?recordID=81

Medienmitteilung Human Life International Schweiz