Während man auf den hochsexualisierten Plakaten der letztjährigen „Love Life“-Kampagne vergeblich nach einer Präventionsbotschaft suchte, kommt die Kampagne 2015 relativ sachlich daher. Im Fokus steht die Früherkennung einer HIV-Ansteckung anhand von grippe-ähnlichen Symptomen. Sex-Plakate sind dieses Jahr keine geplant. Doch ohne Provokation geht beim Bundesamt für Gesundheit offenbar gar nichts: Der Video-Clip der letztjährigen Kampagne, der eine Serie von Pärchen stöhnend und kreischen bei sexuellen Aktivitäten zeigt, soll in adaptierter Form wiederum am Schweizer Fernsehen zu sehen sein.
Die am 16. März 2015 vorgestellte Kampagne möchte Menschen, die nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr typische Grippe-Symptome spüren, dafür sensibilisieren, sofort zum Arzt zu gehen. Dies gelte insbesondere ausserhalb der Grippe-Saison. Der Körper reagiere nämlich nach einer HIV-Infektion mit Grippe-Symptomen wie Fieber, Müdigkeit, Schüttelfrost und geschwollene Lymphknoten auf den Virus. In solchen Fällen schnell und richtig zu reagieren, ist wichtig, da frisch Infizierte bis zu sechs Monaten nach der Infektion viel ansteckender sind als später, hält das BAG in der Medienmitteilung fest.

Das BAG könnte also, wenn es denn wolle, auch seriöse Präventionsarbeit betreiben. Doch passt dies nicht zu seiner Grundentscheidung, die Prävention mit der Propagierung sexueller Freizügigkeit zu verbinden. Auf die „provokative Kampagne“ 2014 folgt nun wieder eine „mehr sachliche“ Kampagne, sagte BAG-Chef Pascal Strupler bei der Presskonferenz. Dies sei aber keine Reaktion auf den Proteststurm gegen die letztjährige Kampagne. Das BAG wolle auch weiterhin provozieren. Massive Verletzungen der öffentlichen Sittlichkeit und der Menschenwürde sind darum auch 2015 zu erwarten; spätestens dann, wenn der skandalöse Sex-Clip „Love Life – no regrets“ wieder zur besten Sendezeit über die Bildschirme aller Schweizer Haushalte flimmern wird.

Die letztjährige Kampagne war unter anderem wegen Verletzung des Jugendschutzes als kontraproduktiv kritisiert worden. Eine Beschwerde von 35 Kindern und Jugendlichen beim Bundesverwaltungsgericht ist noch hängig.

Weitere Infos zum Verfahren unter:

http://www.zukunft-ch.ch/de/ihre_mithilfe/aktionen/