Die CVP hat am 18. Jun i 2018 in mehreren Kantonen eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Sie verlangt eine Wiederholung der Abstimmung zur CVP-Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“.

Der Bundesrat hat am 15. Juni 2018 eine gravierende Fehlinformation im damaligen Abstimmungskampf eingestanden: Statt 80’000 betroffener Zweiverdienerehepaare sind tatsächlich 454’000 Ehepaare betroffen – also knapp eine Million Menschen, oder ein Achtel der Schweizer Wohnbevölkerung. Die 2016 mit 49,2 Prozent Ja-Stimmen trotz erreichtem Ständemehr äusserst knapp gescheiterte Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe wäre ohne diese skandalöse Fehlinformation erfolgreich gewesen.

Am 28. Februar 2016 lehnte das Volk die CVP-Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ äusserst knapp, mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen ab. Eine Mehrheit der Kantone hatten der Initiative zugestimmt. Die CVP verlangt eine Wiederholung dieses Volksentscheids. Sie reichte deshalb nun in mehreren Kantonen eine Beschwerde ein. Sie fordert, dass dem Volk bei einem erneuten Urnengang reiner Wein eingeschenkt wird. Mit der korrekten Faktenlage hätte das Schweizer Volk der CVP-Volksinitiative zugestimmt.

Skandalöse Fehlinformation

Im Abstimmungskampf gegen die Volksinitiative hat der Bundesrat hauptsächlich mit einer gravierenden Fehlinformation argumentiert: Von der Heiratsstrafe seien 80‘000 verheiratete und eingetragene Paare betroffen. Am 15. Juni 2018 hat der Bundesrat eingestanden, dass er bei der damaligen Berechnung die Zweiverdienerehepaare mit Kindern nicht berücksichtigt hat. Laut den neusten Zahlen werden rund 454‘000 verheiratete und eingetragene Paare diskriminiert. Damit ist der gesamte Mittelstand von der Heiratsstrafe betroffen! Zählt man die zusätzlich ebenfalls von der Heiratsstrafe betroffenen Rentnerinnen und Rentner dazu (250’000 Paare), sind heute in der Schweiz rund 1,4 Millionen Personen Opfer der Heiratsstrafe. Von einem klaren Volksentscheid für die Volksinitiative und gegen die ungerechte Heiratsstrafe kann unter diesen Voraussetzungen ausgegangen werden.

Verfassungswidrige Praxis

Der Auftrag an Bundesrat und Parlament ist klar: Die heutige Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren gegenüber Konkubinatspaaren im Steuerbereich muss beseitigt werden; so urteilte das Bundesgericht schon 1984. Aktuell werden Hunderttausende Doppelverdiener-Ehepaaren durch die progressive Wirkung der gemeinschaftlichen Besteuerung diskriminiert. Die Heiratsstrafe lässt sich weder ökonomisch noch familienpolitisch rechtfertigen.

Die Stiftung Zukunft CH hatte die Initiative im Rahmend des „Bündnisses Christliche Schweiz“ aktiv unterstützt und hofft nun ebenfalls auf eine Wiederholung der 2016 nur äusserst knapp verlorenen Abstimmung.