Die vom Bundesamt für Justiz vorgeschlagene Vereinfachung der Geschlechtsänderung im Personenstandsregister stösst auf gewichtige Kritik seitens der „Konferenz der Kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst“. Der Gesetzesentwurf schaffe „durch die niederschwelligst mögliche Art“, nämlich das Geschlecht durch Erklärung beim Zivilstandsbeamten voraussetzungslos zu ändern, „sehr einfach eine neue Identität“, schreibt die Konferenz in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 6. Juli 2018. Dies sei für die Rechtssicherheit problematisch. „Da nur die innere Überzeugung massgebend für die Änderung des Geschlechts ist, kann z.B. die Zeugungsfähigkeit (bzw. Fertilität) noch gegeben sein und so kann die ‚neue Claudia Muster‘ (F) (…) Vater werden.“ Wenn sie verheiratet sei, entstehe darüber hinaus faktisch die heute rechtlich nicht existente gleichgeschlechtliche Ehe. Für so einen Fall resp. auch für den Fall, dass der „neue Claudio Muster (M)“ ein Kind zur Welt bringe, sei nicht geklärt, ob die sogenannte Vaterschaftsvermutung nach Art. 255, 1 ZGB zur Anwendung komme, der zufolge der Ehemann als Vater gilt. Der Bundesrat will im zweiten Halbjahr 2019 seine Botschaft zur Vorlage präsentieren.