Geht es nach dem Bundesamt für Justiz (BJ), sollen schon Kinder, die ihrem subjektivem Empfinden nach im falschen Körper geboren sind (Transsexualismus), ihr Geschlecht im Personenstandsregister ändern können. Und zwar auch gegen den Willen ihrer Eltern. Dies geht aus dem erläuternden Bericht zur geplanten Gesetzesrevision hervor, die inter- und transsexuellen Personen eine bedingungslose Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister ermöglichen soll. Das BJ bestätigte auf Anfrage von Zukunft CH: Urteilsfähige Minderjährige dürfen eine Änderung des Geschlechtseintrags auch gegen die Eltern einklagen. Bei nicht urteilsfähigen Kindern ernennt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB einen Beistand, der für die „Interessen“ des Kindes einsteht. Damit greift die geplante Gesetzesänderung nach Ansicht von Beatrice Gall, Geschäftsführerin von Zukunft CH, nicht nur massiv in die Privatsphäre von Familien ein. „Man lässt sich hier von einer Ideologie leiten, welche die Geschlechtsidentität zu einer ausschliesslichen Frage des subjektiven Empfindens verkürzt. Dabei zeigt die Wissenschaft klar, dass sich eine Geschlechtsidentitätsstörung im Kindesalter in etwa 80 Prozent der Fälle bis zum Ende der Pubertät wieder auflöst. Betroffene Kinder durch eine Änderung des Geschlechtseintrags in ihrem Empfinden zu bestärken, im falschen Körper geboren zu sein, verringert aber die Chance, dass sie später ihr Geschlecht annehmen können.“ Gall hält die Pläne des BJ darum für verantwortungslos. Die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision dauert noch bis zum 30. September 2018.