„Wer die Ehe für alle fordert, begründet dies mit dem Argument, gleichgeschlechtliche Partner würden genauso wie die Eheleute füreinander einstehen und gegenseitige Verpflichtungen übernehmen. Deshalb sei es eine Diskriminierung, wenn sie nicht die gleichen Rechte erhalten. Die Verfassungen gewährleisten den besonderen Schutz für Ehe und Familie aber nicht, weil Eheleute füreinander einstehen und besondere Verpflichtungen füreinander übernehmen, sondern weil sie darauf angelegt sind, Kinder zu zeugen und zu erziehen und so Verantwortung für die nächste Generation und für die Regeneration der Gesellschaft zu übernehmen.

Die Weitergabe des Lebens ist auf die Komplementarität der Geschlechter angewiesen. Jeder Mensch hat genau einen Vater und eine Mutter und sollte nach Möglichkeit in Gemeinschaft mit ihnen heranwachsen. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entspricht deshalb einer universalen Menschheitserfahrung, wenn es die Ehe als eine auf Dauer geschlossene Verbindung von Mann und Frau versteht und Familie als Gemeinschaft verschiedener Geschlechter und Generationen begreift.

Die Weitergabe des Lebens an die nächste Generation ist gleichgeschlechtlichen Verbindungen von Natur aus verwehrt. Sie sind generationenblind und unfruchtbar. Sie nicht unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen, ist deshalb keine Diskriminierung. Das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes gebietet, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Diskriminierung liegt vor, wenn soziale Gemeinschaften der Ehe gesetzlich gleichgestellt werden, ohne dass sie ihre sozialen Leistungen erbringen können.“

 

Aus einem Kommentar von Clemens Neck, Pressesprecher des Bistums Regensburg, zur gegenwärtigen Debatte um die „Ehe für alle“.