Grundsätzlich gilt im Zürcher Volksschulgesetz die Regel, dass Kinder, die bis zum 30. April vierjährig geworden sind, aufs neue Schuljahr hin in den Kindergarten gehen können. Kinder, die zwischen dem 30. April und dem 31. Juli Geburtstag haben, können mit einem Gesuch der Eltern jedoch ebenfalls bereits nach den Sommerferien in den Kindergarten geschickt werden. Wie der „Tagesanzeiger“ berichtet, hat sich diese Früheinschulungsrate in gewissen Gebieten seit 2005 auf mehr als zehn Prozent verdoppelt. Fast jedes vierte Kind muss aufgrund des Befunds „nicht reif genug“ den Kindergarten jedoch nach wenigen Wochen wieder verlassen. Ein weiterer bedeutender Anteil dieser Früheingeschulten bleibt vorerst zwar im Kindergarten, muss aber später eine Klasse wiederholen.
Begründet wird diese Situation einerseits mit dem „Ehrgeiz der Eltern“ und andererseits mit der Tatsache, dass man auf diese Weise eine kostengünstige Alternative zur Kinderkrippe beanspruchen kann, um das Kind tagsüber unterzubringen. Urs Berger, Präsident der Schulpflege Waidberg, bestätigt gegenüber Zukunft CH, dass es „tendenziell Kinder von finanziell bessergestellten und bildungsnahen Eltern“ sind, welche bereits vor der Einschulung in den Kindergarten einen mehrtägigen oder ganzwöchigen Fremdbetreuungsplatz beanspruchen und durch eine Früheinschulung mit „teilweise deutlichen finanziellen Vorteilen“ in den „Ganztageshort“ des Kindergartens übergeben werden. Am meisten davon betroffen seien nach den Kindern selbst die Kindergärtnerinnen, welche die Situation auszubaden hätten, so der Tagesanzeiger.