Der Kanton Freiburg gewährt ab Juli 2011 als erster Kanton auch Hausfrauen, welche keiner Erwerbsarbeit nachgehen, einen bezahlten „Mutterschaftsurlaub“. Damit werden erstmals in der Schweiz der Wert und die Stellung von Müttern, die Vollzeit zu Hause bleiben, um sich um Haus und Familie zu kümmern, offiziell anerkannt.
Die Gesetzesänderung wurde im September vom Freiburger Staatsrat verabschiedet. Gemäss Anfrage von Zukunft CH soll den betreffenden Müttern während maximal 14 Wochen die Hälfte der höchstmöglichen monatlichen AHV-Rente, also rund 1‘140 Fr. pro Monat, ausbezahlt werden. Diese Leistung kann auch von Adoptivmüttern beansprucht werden. Die Hauptmotivation für diese Gesetzesänderung liege darin, gleiche Unterstützung und somit gleiche Chancen für alle Kinder und Mütter herzustellen. Zudem soll damit die Absicherung des Kinderlebens verbessert werden.