Das revidierte Epidemiengesetz, über das im Juni 2013 abgestimmt wird, gäbe dem Bundesrat die Kompetenz, Ziele und Strategien zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten nach „internationalen Empfehlungen und Richtlinien“ auszurichten, wie es im Art. 4, 2 heisst. Solche Richtlinien wären z.B. die „WHO-Standards für Sexualaufklärung in Europa“, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und seiner Partnerorganisation Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGS) seit der Luzerner Tagung „Standortbestimmung der Sexualaufklärung in der Schweiz“ im November 2012 als Grundlage für die künftige Sexualerziehung in der Schweiz propagiert werden. Nachdem sich die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz Mitte 2012 vom umstrittenen „Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule“ des Kompetenzzentrums Sexualpädagogik und Schule der PHZ Luzern distanziert hat, berufen sich die Promotoren der Sexualisierung von Kindergarten und Volksschule somit neu auf ein offizielles Dokument der WHO, das aber nicht weniger problematisch ist. Ein Vergleich der beiden Dokumente offenbart nämlich einen in den wesentlichen Punkten identischen Inhalt. Ferner gibt es auch in der Autorenschaft Überschneidungen, zumal der Hauptautor des Grundlagenpapiers, Daniel Kunz, Vizepräsident des Stiftungsrats der SGS und Professor an der Hochschule Luzern für Soziale Arbeit, nebst Marina Costa (ebenfalls SGS), als Schweizer Vertretung an der Entstehung der WHO-Standards mitgewirkt hat.