Ohne die falschen Zahlen des Bundesrates wäre die CVP-Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe durch Volk und Stände höchstwahrscheinlich angenommen worden – und damit auch die Festschreibung der Ehe als einer Lebensgemeinschaft von Mann und Frau in der Bundesverfassung. Stattdessen will nun das Bundesparlament die „Ehe für alle“ auf Gesetzesstufe scheibchenweise umsetzen. Mit diesem Trick soll eine Verfasssungsänderung und damit die dazu notwendige Zustimmung von Volk und Ständen umgangen werden.

Von Niklaus Herzog

Was wurde der CVP-Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ im Vorfeld der Abstimmung vom 28. Februar 2016 nicht alles vorgeworfen! Schlagworte wie „Nein zu dieser arglistigen Mogelpackung“ (Basellandschaftliche Zeitung); „Die alte Mär von der Heiratsstrafe“ (K Tipp); „Bund droht Milliardenloch“ (Schaffhauser Nachrichten); „Neue Zahlen lassen die CVP kalt“ (Neue Zürcher Zeitung) machten die Runde. Was in all diesen Unterstellungen, Verdächtigungen und Halbwahrheiten nie fehlen durfte: Die Zahl von angeblich „nur“ 80’000 Ehepaaren,welche von der Heiratsstrafe betroffen seien. Und ausgerechnet der Bund ging mit dem schlechten Beispiel voran: Bereits der erste Satz seines famosen Abstimmungsbüchleins begann in klassischer Fake News-Manier: Lediglich 80’000 Doppelverdiener-Ehepaare seien bei der Bundessteuer von der Heiratsstrafe betroffen. Dieser bundesrätlichen und medialen Desinformations-Kampagne zum Trotz stimmte die Mehrheit der Kantone grossmehrheitlich zu, auch das Volksmehr wurde nur äusserst knapp verfehlt (49,2 Prozent nahmen der Vorlage an). Und nun dies: Gemäss Mitteilung des Bundes vom 15. Juni 2018 beträgt die Zahl der von der Heiratsstrafe betroffenen Paare, nicht 80’000, sondern 454’000, also bescheiden formuliert fünfmal mehr!

Die ausgebufften Profis von der eidgenössischen Steuerverwaltung

Doch wie konnten diese ansonsten so ausgebufften Profis der Eidgenössischen Steuerverwaltung sich einen solchen schier unglaublichen Faux-pas zuschulden kommen lassen? Für die Medien eigentlich ein gefundenes Fressen, diesem „astronomischen Quantensprung“ auf den Grund zu gehen. Doch weit gefehlt. Einzig der Tages-Anzeiger (18. Juni 2018) wurde bei der Steuerverwaltung vorstellig, wenn auch entgegen seinen sonstigen Gepflogenheiten betont devot. Resultat: Die Eidgenössische Steuerverwaltung hatte gemäss Selbstdeklaration die Doppelverdiener-Ehepaare mit Kindern, also die überwiegende Mehrheit, schlicht „vergessen“ („Seit 2006 zirkulierte diese Zahl von 80’000, wobei nicht mehr klar ist, wie sie zustande kam. Als diese Zahl letztmals überprüft wurde, kam man allein mit den Kinderlosen auf etwa dieselbe Zahl. Wegen dieser Übereinstimmung sind die andern Paare dann wohl vergessen gegangen“, so Patrick Teuscher von der eidgenössischen Steuerverwaltung). Eine nicht nur unglaubliche, sondern vor allem völlig unglaubwürdige Begründung, mit welcher das Stimmvolk gleich ein zweites Mal für dumm verkauft wird. Ein Blick in den Wortlaut der CVP-Volksinitiative dürfte bei der Ursachenforschung dienlich sein. Dort heisst es nämlich: „Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“. Hier liegt der Haas im Pfeffer! In der Bundesverfassung diese klassische, in den Augen der bestens vernetzten LGBT-Lobby völlig überholte, ja reaktionäre Definition der Ehe festzuschreiben, musste mit allen Mitteln verhindert werden. Honi soit qui mal y pense. Und dass das linksliberale Medienkartell, welches auf den von der Steuerverwaltung aufgegleisten Zug noch so gerne aufgesprungen ist, an einer Aufklärung dieser bis dato wohl singulären Irreführung der Bevölkerung durch die Bundesbehörden – weil teils fahrlässig, teils vorsätzlich involviert – kein Interesse haben kann, liegt auf der Hand. Statt sich in überfälliger Selbstkritik zu üben, startet man Ablenkungsmanöver, geht gleich zum Gegenangriff über. Exemplarisch für diese durchsichtige Taktik steht die NZZ, welche zuvor einen regelrechten publizistischen Kreuzzug gegen die Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe geführt hatte. Kaum war das Fiasko der Steuerverwaltung publik geworden, organisierte die NZZ flugs einen Gastkommentar der Single-Lobby „pro single Schweiz“. Darin verstieg sich deren Exponentin Sylvia Locher zur abstrusen Forderung, die von ihr konstruierte Zahl von 324’000 bevorteilten Ehepaaren müssten im Gegenzug zur Abschaffung der Heiratsstrafe zurückgestuft werden. Auch NZZ-Redaktor Hansueli Schöchli konnte der Versuchung „Angriff ist die beste Verteidigung“ nicht widerstehen: Nach Bekanntwerden der bundesrätlichen Desinformation gewährte er zwar unter dem vielsagenden Titel „Man darf nun von der Heiratsstrafe reden“ (NZZ vom 18. Juni 2018) gnädigst Diskussionsfreiheit, forderte aber postwendend eine Vorlage zur Abschaffung der ‘Konkubinatsstrafe’. Männiglich kommt aus dem Staunen kaum mehr heraus: Da entscheidet neuerdings nicht mehr die Rechtsordnung über das Wann und Wie der Inanspruchnahme eines Menschenrechts, in casu der Redefreiheit, sondern eine Zeitung, und selbstverständlich kann dies nur die NZZ sein.

Muss die Abstimmung wiederholt werden?

Die CVP hat richtigerweise beim Bundesgericht Abstimmungsbeschwerde gegen die krasse Irreführung der Bevölkerung durch den Bundesrates im Vorfeld der Abstimmung über die Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe eingereicht und deren Wiederholung verlangt. Gemäss Staatsrechtler Professor Rainer J. Schweizer ist die Beschwerde nicht ohne Chancen, zumal die Abstimmungsunterlagen „wichtige Informationen enthielten, die offensichtlich falsch oder gar irreführend waren und durch die erste Abstimmung nichts entschieden wurde, das sich nicht rückgängig machen liesse.“ Wahrscheinlicher ist jedoch die Vermutung, dass das Bundesgericht die opportunistisch-bequemere Variante bevorzugen wird: Der Bundesrat kassiert für seine Informationspolitik eine Rüge, die Abstimmung selbst muss aber nicht wiederholt werden – dies unter Verweis auf die vom Finanzdepartement im März 2018 dem Parlament zugeleitete Vorlage zur einzelfallweisen Beseitigung der Heiratsstrafe, nach dem Motto „Die wichtigsten Anliegen der Initiative sind damit erfüllt“. Immerhin veranlasste der für die Finanzen zuständige Bundesrat Ueli Maurer gegen den Unwillen seiner Untergebenen eine departementsexterne Untersuchung, um die Hintergründe dieses Mega-Debakels seiner Steuerverwaltung auszuleuchten. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein.

Konsequenterweise sistierte die Wirtschaftskommission des Ständerates ihre Beratungen der bundesrätlichen Vorlage vom März 2018 zur Eliminierung der Heiratsstrafe. Sie will zuerst die Erklärung des Bundesrates zu den falschen Zahlen sowie den Entscheid des Bundesgerichts zur Abstimmungsbeschwerde abwarten. Nicht so die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, welche mit der parlamentarischen Initiative 13.468 „Ehe für alle“ befasst ist. Buchstäblich auf Teufel komm raus soll diese Initiative durchgeboxt werden, und sei es unter Inkaufnahme unlauterer Tricks. „Die Zeit ist reif, wir dürfen jetzt nicht noch Jahre verplempern“ dekretiert ausgerechnet Kommissionsmitglied Karl Vogler, seines Zeichens CSP-Nationalrat aus dem Kanton Obwalden (Tages-Anzeiger vom 5. Juli 2018). Die Salamitaktik hat System: Ein beim Bundesamt für Justiz bestelltes Gutachten sollte insbesondere die Frage abklären, ob für die Einführung der „Ehe für alle“ eine Verfassungsänderung erforderlich sei. Die Sommaruga-Juristen lieferten das gewünschte Resultat: Nein – eine Verfassungsrevision sei ungeachtet des Wortlautes von Art. 14 Bundesverfassung („Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet“) nicht erforderlich, das Parlament könne ohne weiteres auf dem Weg der blossen Gesetzesänderung die „Ehe für alle“ einführen. Dies, obwohl der Verzicht auf eine Verfassungsänderung in der Lehre höchst umstritten ist. Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates nahm die erbetene Steilvorlage hocherfreut zur Kenntnis. Gestützt auf die ebenfalls vom Bundesamt für Justiz erarbeitete „Auslegeordnung betreffend die Auswirkungen der Öffnung der Ehe in den verschiedenen Rechtsbereichen“ entschied sich die Kommission für die sogenannte „etappenweise Umsetzung der Ehe für alle“. Soll heissen: In einer „Kernvorlage“ soll die „Ehe für alle“ inkl. Recht auf Adoption und Bürgerrecht festgeschrieben werden. Auf die Gleichstellung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin (wofür eine Verfassungsänderung zwingend wäre) und der Sozialversicherungen sei hingegen vorderhand zu verzichten, weil dies „zum Scheitern der ganzen Vorlage“ zu führen drohe (Mitteilung der Kommission vom 6. Juli 2018).

Bedenkliche Trickserei

Was ist von diesem Mimikry von Bundesverwaltung und und Parlament zu halten? Als erstes springt die verbale Verschleierungstaktik in die Augen: die Tatsache, dass für eine Verfassungsänderung neben der Mehrheit der Stimmenden auch zwingend eine Mehrheit der Kantone erforderlich ist, wird systematisch verschwiegen. Man hat offensichtlich Schiss vor dieser Hürde unsere Rechtsordnung. Stattdessen zieht man eine Variante vor, die zwar aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich ist – Hauptsache aber, man kann dem Volk die eigene Ideologie aufs Auge drücken. Noch bedenklicher ist die inhaltliche Trickserei. Eine mit offenem Visier verfochtene Politik der „Ehe für alle“ müsste ehrlicherweise alle relevanten Gleichstellungsbereiche umfassen. Dazu gehören die Bereiche der Sozialversicherung und insbesondere der Fortpflanzungsmedizin. Selbst das Bundesamt für Justiz muss einräumen, dass die Inanspruchnahme der Fortpflanzungsmedizin durch gleichgeschlechtliche Paare „in jedem Fall“ eine Verfassungsänderung erfordern würde. Eine solche Verfassungsänderung würde wiederum die Erfolgschancen der Homo-Ehe bei einer Volksabstimmung mindern (Stichwort „Ständemehr“). Also versucht man es mit der Salamitaktik: Das Volks soll sich erst einmal an die „Ehe für alle“ als solche gewöhnen. Nach einer möglichst kurzen Domestizierungsphase – so das Kalkül – wird das tumbe Volk zu einem späteren Zeitpunkt auch die restlichen Postulate als eigentlich „längst überfällig“ akzeptieren.

Fazit: Es gilt – vor allem auf dem Hintergrund der bundesrätlichen Abstimmungsmanipulation – dieser systematisch betriebenen Trickserei den Riegel zu schieben. Dazu gehört auch, dass aus dem relativ knapp gescheiterten Referendum gegen das Stiefkind-Adoptionsrecht durch gleichgeschlechtliche Paare die richtigen Lehren gezogen werden. Denn wenn nicht alles täuscht, wird nur ein Referendum den Angriff auf die Ehe als einer von der Natur vorgegebenen Verbindung von Mann und Frau stoppen können.