Wer denkt, es gehe bei der Öffnung der Ehe nur um „Gefühle“, unterschätzt die Konsequenzen des vom Schweizer Parlament verabschiedeten Gesellschaftsexperimentes. „Ehe für alle“ bedeutet u.a. auch Witwenrente für lesbische Paare.

Unter dem Titel „Das heisst ‚Ehe für alleʻ für die Sozialwerke“, schrieb Vorsorgeexperte Claude Chatelain im „Blick“ vom 14. August 2021: „Man kann es drehen und wenden, wie man will: Mit der ‚Ehe für alleʻ wird der Leistungskatalog der AHV ausgebaut.“ Bei einem Ja zu „Ehe für alle“ hätten verheiratete Frauen beim Tod der Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwenrente, falls die Ehe fünf Jahre gedauert hat und die noch lebende Partnerin mindestens 45 Jahre alt ist. Verheiratete Männerpaare erhielten dieses Privileg nicht und würden sich deshalb aller Voraussicht nach diskriminiert fühlen. Käme das Rad der Begehrlichkeiten erst mal in Fahrt, dürfte es schwer zu bremsen sein. Forderung um Forderung, Öffnung um Öffnung würden folgen, bis weder von der ursprünglichen und tatsächlichen Ehe noch vom Staat viel übrigbleibt. Die Geschichte der Menschheit zeigt in aller Deutlichkeit, dass die Auflösung kulturformender Normen im Bereich von Ehe, Familie und Sexualität letztlich immer in den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bankrott führt.

Mehr zur bevorstehenden Abstimmung über die „Ehe für alle“ finden Sie ab sofort im neuen Magazin von Zukunft CH. Der darin enthaltene Artikel von Michael Ruppen mit dem Titel „Was haben wir schon zu verlieren?“ befasst sich beispielsweise mit der Frage, was eine Eheöffnung aus kulturhistorischer Sicht bedeuten würde.

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