Es ist noch nicht zu spät. Aber es ist fünf vor zwölf. Die EDU-Volksinitiative «Schutz der Ehe», die der Regierungsrat des Kantons Zürich am 18. November 2015 zur Ablehnung empfohlen hat, will den Begriff der Ehe als exklusives Grundrecht der Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau in der Kantonsverfassung verankern und ihn damit schützen. Das ist ein legitimes und nötiges Anliegen. Denn verschiedene Medien und vom Zeitgeist verblendete Politiker haben sich zum Ziel gesetzt, die Ehe für andere Lebensgemeinschaften zu öffnen, sie damit zu schwächen oder gar allmählich abzuschaffen. Die Zürcher Bevölkerung soll nun diesem Ansinnen mit einem klaren Ja zur Volksinitiative einen Riegel schieben!
Regierung bleibt profillos und schwammig!

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat es leider verpasst, ein klares Bekenntnis zum Institut der Ehe, wie sie seit Urzeiten besteht, abzulegen, obschon die grosse Mehrheit der erwachsenen Bevölkerung verheiratet ist und sich für dieses Lebensmodell entschieden hat. Den linken und liberalen Parteien verpflichtet und wohl auch dem Mediensturm nicht gewachsen, hat es der Regierungsrat vorgezogen, die Frage, was eine Ehe ist und was sie auch künftig sein soll, unbeantwortet zu lassen. Er hat damit eine Chance vertan, sich als rechte und werteorientierte Regierung mit klaren ethischen Überzeugungen zu profilieren und scheint wie damals der berühmte Karl Valentin das Volk fragen zu wollen: «Entschuldigen Sie bitte, können Sie mir sagen, wo ich eigentlich hin will?»

Wir sind über den profillosen Regierungsrat enttäuscht und hoffen nun, in allen Fraktionen Politiker mit Profil zu finden, die sich innerhalb ihrer Fraktion für die Ehe als eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau stark machen, und deshalb diese Definition der Ehe unterstützen. Die EDU unterstützt ihrerseits auch die CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe», über die am 28.2.2016 abgestimmt wird, weil sie auf Bundesebene sowohl die Definition der Ehe aufnimmt wie auch festhält, dass Eheleute steuer- und sozialversicherungsrechtlich nicht mehr benachteiligt werden dürfen. Für den Fall, dass die CVP-Initiative, z.B. aus Kostengründen, scheitert, hat der Stimmbürger dennoch die Möglichkeit, mit der vorliegenden EDU-Initiative das Institut der Ehe als Grundrecht zu stärken.

Grundrechte schützen vor der Willkür des Staates

Grundrechte sind Antworten auf besondere Bedrohungslagen, wie wir sie zurzeit mit den Angriffen auf die Ehe und Familie kennen. Es sind Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat im Bereich elementarer Erscheinungen des menschlichen Lebens. Die vorliegende EDU-Initiative nimmt ein solches Grundrecht in die Kantonsverfassung auf und steht damit in Einklang mit dem Bundesrecht. Prof. Dr. Andreas Glaser, Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich, hat in einem für die EDU erstellten Gutachten dargelegt, dass die vorliegende EDU-Initiative alle Voraussetzungen für die Gültigkeit erfüllt.

Der Regierungsrat hat deshalb bereits mit Beschluss vom 9.9.2015 festgestellt, dass die Initiative gültig ist. Die weiteren Ausführungen des Regierungsrates zur Frage der Gültigkeit sind politisch motiviert und können dahingehend interpretiert werden, die EDU-Initiative, zu der sich der Regierungsrat wie schon erwähnt, inhaltlich nicht wirklich äussern will, zu diskreditieren, um inhaltlich nicht Stellung nehmen zu müssen. Die EDU-Initiative beeinträchtigt weder die freie Wahl des Zusammenlebens noch die weitere Diskussion darüber, sondern definiert lediglich klar und für die Verantwortungsträger aus Politik und Verwaltung bindend, was unter einer Ehe zu verstehen ist und was sie schon immer war. Eine Ehe ist eine auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, und das soll sie auch weiterhin bleiben.