Am 26. September 2021 lehnten die Neuenburger das kantonale Gesetz über die Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften (inklusive muslimische Gemeinschaften) im öffentlichen Interesse ab. 56,2 Prozent legten ein Nein zum Gesetz in die Urne. Damit will das Volk weiterhin ein Mitspracherecht haben, wenn eine Religionsgemeinschaft anerkannt werden soll.

Von M. Hikmat

Das Nein fiel auch deutlich in den verschiedenen Gemeinden aus: Alle Neuenburger Gemeinden haben das neue Gesetz abgelehnt, mit Ausnahme von Neuenburg selbst (52,48 Prozent stimmten Ja) und La Chaux-du-Milieu (Ja und Nein fielen gleich aus). Gegen das geplante Gesetz wurde im September 2020 nach der Abstimmung des Grossen Rates von der SVP und FDP das Referendum ergriffen, damit das Volk bei der Anerkennung neuer Glaubensgemeinschaften immer das letzte Wort behalten kann.

Kirchenvertretern begrüssten zuvor die neue Gesetzvorlage zur Abstimmung – in der gutgläubigen Annahme, dass dies ein grosser integrationspolitischer Meilenstein für Muslime sei und zur Verhinderung der Radikalisierung führen könnte. Damit ging man im Grunde davon aus, den Islam in Europa integrieren und einbürgern zu können. Dabei prophezeite der bekannte ägyptische Islamwissenschaftler und Hassredner Al-Qaradawi bereits vor Jahren eine Islamisierung des westlichen Demokratie- und Menschenrechtsverständnisses, indem westliche Institutionen und Begriffe von Muslimen mit neuen Inhalten gefüllt werden würden. Genau das hätte passieren können, wenn das neue Gesetz in Neuenburg angenommen worden wäre. Zudem hätten Muslime mit dem Gesetz die Möglichkeit bekommen, sich für eine gemeinnützige Anerkennung zu bewerben, wie es im Kanton Waadt bereits der Fall ist. Mit anderen Worten: Die muslimischen Gemeinschaften wären den Landeskirchen gleichgestellt worden und hätten damit u.a. von den Steuerabgaben profitiert sowie den Zugang zu Schulen, Spitälern und Gefängnissen bekommen.

Die Demokratie wird zunehmend instrumentalisiert, damit der Islam unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit die Zukunft Europas mitgestalten kann. Mit einer Anerkennung schreitet dieser Prozess automatisch voran. Denn – und diese Tatsache geht oftmals vergessen – für den Islam bedeutet eine öffentliche Anerkennung muslimischer Religionsgemeinschaften auch automatisch die Anerkennung der Scharia. Und diese steht den westlichen Verfassungen und Gesetzen heftig entgegen.

In Neuenburg profitieren von der Anerkennung der Gemeinnützigkeit seit 1948 die reformierten, die römisch-katholischen und die christlich-katholischen Gemeinden. Im Jahr 2000 wurde eine neue Kantonsverfassung verabschiedet. Demnach kann der Staat neben den drei Kirchen weitere Religionsgemeinschaften von öffentlichem Interesse anerkennen. Wenige Jahre später hatte der Staatsrat den Prozess der Umsetzung des Gesetzes in Gang gesetzt. Einige Kantonsverfassungen der Schweiz hingegen sehen die Anerkennung von neuen Religionsgemeinschaften grundsätzlich nicht vor (Kantone der Zentral- und Ostschweiz wie Appenzell-Innerrhoden, Thurgau, Schwyz, Uri oder Zug).