Per Zwischenverfügung vom 9. Oktober 2014 hat das Bundesverfassungsgericht (BVGer) den Antrag von 35 Jugendlichen und Kinder auf vorsorgliche Massnahmen gegen die hochsexualisierte HIV-Präventionskampagne „Love life – bereue nichts“ des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) abgelehnt. Die von der Stiftung Zukunft CH und weiteren Organisationen unterstützten Beschwerdeführer bedauern diesen Entscheid ausserordentlich und halten ihn angesichts der realen Gefahr, die von den Inhalten der Kampagne nach wie vor ausgeht, für äusserst problematisch. Die Möglichkeit eines Rekurses wird geprüft.
Der Entscheid des BVGer, wegen mangelnder Dringlichkeit und Verhältnismässigkeit dem Antrag auf vorsorgliche Massnahmen nicht statt zu geben, ist nicht nachvollziehbar. Zwar ist die Love Live-Kampagne seit Mitte August nur noch im Internet präsent, doch stellt der Webauftritt lovlife.ch gemäss Aussage des BAG gerade den „Dreh- und Angelpunkt der Kampagne“ dar: „Alle Massnahmen der Kampagne haben“, wie das BAG in seiner Stellungnahme gegenüber dem BVGer schreibt, „dazu gedient, dieses Portal einem breiten Publikum bekannt zu machen.“ Mit der Sperrung der Webseite, wie sie die Beschwerdeführer verlangen, „würde ein zentrales Infoportal verloren gehen“.

Sex-Kampagne noch in vollem Gang

Ein Besuch auf lovelife.ch zeigt allerdings, dass mit der sofortigen Löschung der Seite keine Errungenschaften verloren gingen. Im Gegenteil ist nicht einsehbar, wie ein Webportal, das offensichtlich mehr der Förderung eines hemmungslosen Lebensstils als der HIV-Prävention dient, von öffentlichem Interesse sein sollte. Der sofortige Stopp aller Kampagnen-Elemente wäre es hingegen schon, insbesondere für Kinder, deren besondere schutzwürdigen Interessen durch die Kampagne massiv verletzt werden. Während der skandalöse Sex-Clip „Love life – no regrets“ mit einer ganzen Serie kopulierender Paare – der Mai 2014 im Fernsehen lief – auf youtube.com1 mit einer Alterslimite versehen ist, ist er auf lovelife.ch für alle Alter frei zugänglich. Die Kampagne erweist sich auch dadurch als sexuell übergriffig.

Hauptverfahren gegen „Love life“ steht noch an

Trotz dieses enttäuschenden Entscheids des BVGer ist das Hauptverfahren noch offen. Dort soll nun zunächst geprüft werden, ob das BAG berechtigt war, das Gesuch der 35 Minderjährigen auf sofortige Beendigung der Love Life-Kampagne vom Juli 2014 ohne jede inhaltiche Prüfung zurückzuweisen. Für den Fall einer Rückweisung des Gesuchs ans BAG würde sich aufgrund unserer Aufsichtsbeschwerde das EDI anstelle des BAG – das in dieser Angelegenheit jede Glaubwürdigkeit verloren hat – mit dem Fall „Lofe life“ zu beschäftigen haben.