„Gerecht ist, wenn alle das Gleiche bekommen.“ So definiert der Spiegel das grosse Thema der Gerechtigkeit für Kinder. Wir stellen uns einen Kindergeburtstag vor: Klar, wenn ein Kind kein Stück Kuchen oder kein Würstchen bekommt, ist das nicht gerecht. Doch gilt diese Definition tatsächlich in allen Lebensbereichen?

Platons geometrische Gerechtigkeit fordert die Verteilung von Gütern in einem angemessenen Verhältnis. Hier ist also keine Rede davon, dass jedem das Gleiche zukommen soll. Auch laut Aristoteles entsteht Ungerechtigkeit dann, wenn jemand mehr will, als ihm zusteht, nicht wenn er mehr will, als alle anderen haben. Seine Verteilungsgerechtigkeit richtet sich nach Verdiensten und kann zwischen verschiedenen Personen durchaus ungleich sein. Wer mehr geleistet hat, soll auch mehr bekommen.

Umgekehrt muss aber darauf gesehen werden, dass jemand, der weniger leisten kann, nicht aufgrund seiner Einschränkung benachteiligt wird. Gerecht ist also nicht automatisch, wenn jeder das Gleiche bekommt oder wenn jeder bekommt, was ihm zusteht, sondern unter Umständen auch, wenn jeder bekommt, was er braucht.

Kann man also einer Gruppe von Menschen oder sogar der Menschheit an sich Gerechtigkeit zukommen lassen, indem man allen das Gleiche zugesteht? In grundlegenden Dingen ja. Daher gibt es die Menschenrechte, die universell, unveräusserlich und unteilbar sind. Wird aber ein noch höherer Grad an Gerechtigkeit erreicht, indem allen Menschen in allen Bereichen die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten zugestanden werden? Dies gilt es zu diskutieren.

Gefühl ist nicht gleich Geschlechtsmerkmal

Hintergrund ist die Forderung des FDP-Ständerats Andrea Caroni, die Begriffe „Mann“ und „Frau“ aus dem Gesetzbuch zu streichen. Es müsse dem Staat egal sein, welchem Geschlecht sich jemand zugehörig fühle. Es ist wahr, dass der Staat weder das Recht hat, zu beurteilen, wie ein Mensch sich fühlt und ob sein Gefühl zu seinem biologischen Körper passt, noch einen Menschen dafür zu verurteilen. Doch hier werden, wie schon so oft, zwei Dinge durcheinandergeworfen; denn das Gefühl, zu einem Geschlecht zu gehören, ist nicht das gleiche wie bestimmte Geschlechtsmerkmale zu zeigen. Das eine ist eine psychologische, das andere eine genetisch-medizinische Frage.

Um dies auseinanderzuhalten, wurden im englischen Sprachraum die Begriffe „gender“ und „sex“ eingeführt, welche das soziale bzw. das biologische Geschlecht eines Menschen bezeichnen sollen. Wenn diese beiden bei jemandem nicht übereinstimmt, kann er oder sie in der Schweiz ab dem 1. Januar 2022 unkompliziert eine Änderung im Personenstandsregister erwirken. Da es aber im Gesetz teilweise geschlechtsspezifische Unterschiede gibt, wurde von verschiedenen Seiten die Befürchtung laut, mit oben erwähnter Gesetzesänderung könnte Missbrauch getrieben werden, um beispielsweise der Wehrpflicht zu entgehen. Die „Lösung“ lautet also: Die Begriffe „Mann“ und „Frau“ müssen weg, denn die binäre Einordnung des Geschlechts sei laut Tobias Vögeli, Co-Präsident der Jungen Grünliberalen, veraltet und entspreche nicht der Wirklichkeit, wie Valentina Stefanović, Juristin bei humanrights.ch, bestätigt. Beide – Caroni und Vögeli – sind sich einig: Jedem Menschen stehen dieselben Rechte und Pflichten zu. Geschlechterspezifische Regelungen wie Wehrdienst, Witwenrente und Mutterschaftsurlaub müssten wegfallen.

Beispiel Witwenrente

Nun gilt es zu bedenken, dass diese Regelungen in Zeiten grundgelegt wurden, in denen es undenkbar war, dass ein Mensch im Laufe seines Lebens sein Geschlecht verändern könnte. Auch wurden sie über die Jahre oder Jahrzehnte immer wieder der sich wandelnden Realität angepasst und stellen also nicht ein Zeitzeugnis aus Grossmutters Jugend dar. Ein Beispiel: Das Recht auf Witwenrente soll verhindern, dass „Rentner mit kurzer oder fehlender Erwerbsbiografie unter die Armutsschwelle fallen“. Das bedeutet, die Witwenrente soll z.B. den Verdienstausfall ausgleichen, den Frauen erleiden, wenn sie für die Erziehung ihrer Kinder temporär oder dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden. Ist das etwa ungerecht? Oder umgekehrt gefragt: Ist es gerecht, wenn eine Mutter über Jahre auf Ausübung ihres Berufes verzichtet, um sich ihren Kindern zu widmen – und im Alter nicht genug zum Leben hat?

Vögeli jedoch ist überzeugt: durch Streichen der binären Geschlechterordnung aus dem Gesetz würde der „biologischen Realität des Menschen“ Rechnung getragen. Dass sich Menschen, die ihr Geschlecht ändern wollen, als „Trans-Menschen“ bezeichnen, ist mit dem gleichzeitigen Kampf gegen das binäre System ohnehin schwer zu vereinbaren, denn diese Vorsilbe ist ja nur dann sinnvoll, wenn es zwei Pole gibt. Aber bei all der naturwissenschaftlichen Unschärfe, mit der hier dauernd agiert wird, die Biologie überhaupt als Argument ins Feld zu führen, ist eine Dreistigkeit.

Der biologischen Realität Rechnung tragen

Doch betrachten wir diese seine These an einem konkreten Beispiel, dem Mutterschaftsurlaub. Einer Mutter stehen in der Schweiz 14 Wochen bezahlter Mutterschaftsurlaub zu, einem Vater zwei Wochen. 12 Wochen Differenz sind eine nicht unbeträchtliche Menge. Wenn wir also davon ausgehen, Gerechtigkeit zeige sich, wenn jeder das Gleiche erhält, haben wir es mit einer grossen Ungerechtigkeit zu tun. Gilt jedoch Aristoteles` Annahme, es sei gerecht, dass mehr bekommt, wer mehr geleistet hat, so ist diese Ungleichheit in höchstem Masse gerecht, denn es ist wohl schwer zu leugnen, dass eine Mutter während Schwangerschaft und Geburt deutlich mehr Leistung erbringt als ein Vater.

Wird der biologischen Realität also Rechnung getragen, wenn „Elter 1“ und „Elter 2“ jeweils Anrecht auf z.B. acht Wochen Elternschaftsurlaub haben? Und unabhängig vom Geschlecht der Eltern – wäre es gerecht dem Kind gegenüber, wenn die Mutter (Verzeihung: der Elternteil mit Menstruationshintergrund) bereits zwei Monate nach der Geburt wieder im Arbeitsalltag einsteigen und zwangsläufig abstillen müsste?

Wenn also für das Erreichen einer vermeintlichen Gerechtigkeit naturgegebene Unterschiede verleugnet werden müssen, kann dies nur massive Ungerechtigkeit zur Folge haben.

Die Autorin ist Biologin und lebt in der Schweiz.

Letztes Update: 28.02.2022