Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat am 19. Mai 2014 mit knapper Mehrheit einen direkten Gegenvorschlag zur CVP-Volksinitiative „Für die Familie – gegen die Heiratsstrafe” in die Vernehmlassung geschickt. Darin fehlt als einzige Änderung gegenüber der Initiative die Definition der Ehe als „auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau”. Bereits im April 2014 hatte die WAK-N angekündigt, wegen einer „allfälligen Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften” durch die Ehe-Definition Varianten für einen Gegenvorschlag zu prüfen; und dies, obwohl die CVP mehrmals betont hatte, dass die Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung der Ehe gegenüber dem Konkubinat auch die eingetragene Partnerschaft miteinschliesst. Die Stiftung Zukunft CH, die im Rahmen des Bündnis Christliche Schweiz beim Sammeln der Unterschriften für die Initiative mitgeholfen hatte, forderte bereits in einem Schreiben die CVP sowie die Mitglieder der WAK-N auf, an der ursprünglichen Ehedefinition festzuhalten. Stabile Ehen tragen dank ihrer Verbindlichkeit auch wesentlich zur Stabilität einer Gesellschaft bei und sind als natürlicher Ort der Zeugung und Erziehung von Kindern – im Interesse aller Bürger – daher besonders zu fördern.