Seit heute hängen überall in der Schweiz die verletzenden und kontraproduktiven HIV-„Präventions“-Plakate des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). 35 Kinder und Jugendliche und ihre Eltern haben am 22. Juli 2014 mit Unterstützung der Stiftung Zukunft CH und weiterer Organisationen (Christians for Truth, EDU Schweiz, Human Life International (HLI) Schweiz, Jugend und Familie, Schweizerische Stiftung für die Familie SSF, Young and Precious) ein Gesuch beim BAG eingereicht. Sie verlangen den umgehenden Stopp der Verbreitung der Sex-Plakate, welche die schutzwürdigen Interessen von Kindern und Jugendlichen massiv verletzen. Die Gesuchsteller wollen die verantwortliche Behörde notfalls auch vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Rechenschaft ziehen!
Mit Berufung auf ihre besonderen schutzwürdigen Interessen, zu deren Wahrung der Staat in seinem Handeln verpflichtet ist, fordern die Kinder und Jugendlichen gestützt auf das Verwaltungsverfahrensgesetz (Art. 25a Abs. 1) die umgehende Beendigung der skandalösen Kampagne.

Zwar wurde die Plakatkampagne heute offiziell lanciert. Doch intern hat das BAG nach eigenen Angaben fünf Juristen und mehrere Abteilungen auf die Bearbeitung der 12-seitigen Gesuchschrift angesetzt. Ein deutliches Zeichen dafür, dass das BAG unter starken Druck geraten ist! Die Kinder und Jugendlichen erwarten von der obersten Gesundheitsbehörde innert kürzester Frist eine Unterlassungsverfügung, ansonsten sie den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen wollen.

Verfassungswidrig und menschenverachtend

Gemäss Art. 11 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV) haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung. Dies gilt insbesondere auch für ihre geschlechtliche Entwicklung. Durch die gewählten Abbildungen wirkt die Kampagne allerdings sexuell aufreizend und erweckt in hohem Mass die Gefahr, namentlich Jugendliche zu unbedachten und verfrühten sexuellen Aktivitäten zu verleiten, die sie in Gefahr bringen und die sie später bereuen könnten. Indem sie Menschen als reine „Lustmaschinen“ darstellt, verstösst die Kampagne zudem gegen die ebenfalls in der BV garantierte persönliche Unversehrtheit und Menschenwürde. Das BAG überschreitet und verletzt mit der aktuellen Kampagne ferner seinen Auftrag zur Prävention ansteckender Krankheiten.

Kontraproduktiv und gesundheitsschädigend

Zu frühe, der Person nicht entsprechende oder mit den falschen Partnern erfolgende geschlechtliche Handlungen können nicht nur heftige Reuegefühle auslösen, sondern auch weitergehende psychische Schäden bewirken. Die Kampagne „Love Life – bereue nichts“ zeigt solche Zusammenhänge überhaupt nicht, sondern stellt sexuelle Aktivität per se als erstrebenswert dar und mutiert damit gerade zum Gegenteil dessen, was sie eigentlich sein soll – nämlich eine Präventionskampagne.

Schädigende „Vorbild“wirkung zeigt die Kampagne auch, weil für Jugendliche besonders in der Pubertät das Verhalten von Erwachsenen sehr attraktiv wirkt – schliesslich wollen sie selbst möglichst schnell erwachsen erscheinen und deren Freiheiten erleben. Die Love-Life-Kampagne schafft mit ihrem öffentlich zugänglichen Bildmaterial somit erhebliche Anreize, das dargestellte – und offensichtlich mit einem Kick verbundene – Risikoverhalten der Erwachsenen nachzuahmen. Dies umso mehr, als bekanntermassen die Risikofreude bei Menschen zum Teil bis über das 20. Lebensjahr hinaus grösser ist als später. Somit nimmt die Kampagne auch das Risiko in Kauf, die Zahl der möglichen Ansteckungsopfer um Personen zu erweitern, die risikofreudiger sind als andere und zugleich besonders schützenswert.

Die Kampagne offenbart die versteckten Interessen des BAG

Bereits in der Bewertung der nationalen STOP AIDS-Kampagne von 2005, deren sexuell expliziter Charakter noch viel weniger deutlich ausgeprägt war als derjenige der aktuellen Kampagne Love Life, wurde auf die Gefahr aufmerksam gemacht, dass sexualisierte Bilder in Rivalität zu den eigentlichen Botschaften stehen, die transportiert werden sollen, oder sie sogar gänzlich überdecken können. Umso mehr trifft dies auf die Kampagne 2014 zu, in deren Bildmaterial so gut wie überhaupt keine Präventionsbotschaft mehr sichtbar ist. Dem Publikum werden einzig die freizügigen Sex-Szenen in Erinnerung bleiben.

So skandalös dieser Befund ist, so wenig mag es einen erstaunen, dass ausgerechnet das BAG in Zusammenarbeit mit SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz und der Aids-Hilfe Schweiz derart destruktive Kampagnen lanciert. Ein Blick auf die Aktivitäten des BAG und seiner genannten Partner zeigt, dass Gesundheit und Prävention schon seit Jahren auch als Deckmantel fungieren, die Bevölkerung und – so die Pläne des BAG für die Schule – auch schon Kinder zum ungehemmten Ausleben ihres Sexualtriebes zu animieren.

Die als Unterstützer an dieser Klage beteiligten Organisationen erhoffen sich über die sofortige Beendigung der Love-Life-Kampagne hinaus eine breite gesellschaftliche und politische Diskussion über die komplett falsche und mehr als fragwürdige Ausrichtung des BAG und seiner genannten Partnerorganisationen im gesamten Bereich der sogenannten „sexuellen Gesundheit“.