Im Hauptverfahren gegen die hochsexualisierte HIV-Präventionskampagne „Love Life“ haben die 35 minderjährigen Beschwerdeführer am 15. Dezember 2014 ihre Antwort auf die Stellungnahme des BAG beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die 22-seitige Rechtsschrift weist gestützt auf Expertengutachten nach, dass die Bilder der Kampagne die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sehr negativ beeinträchtigen können. Fachleute aus Psychologie und Psychiatrie qualifizieren die Kampagne als massiven Verstoss gegen die UN-Kinderrechtskonvention.
Das BAG war im August 2014 auf das Gesuch von 35 Minderjährigen, welche im Juli mit Berufung auf ihre gesetzlich geschützten „besonderen schutzwürdigen Interessen“ den sofortigen Stopp der kontraproduktiven HIV-Präventionskampagne „Love Life“ gefordert hatten, nicht eingegangen. Die Kinder und Jugendlichen reichten daraufhin eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

BAG tritt Kinder- und Elternrechte mit Füssen

Hochsexualisierte Bilder im öffentlichen Raum stellen ohnehin eine Verletzung des allgemeinen Anstands und der Intimsphäre von Jugendlichen und Erwachsenen dar. Davon abgesehen und dass 50 Prozent der Kampagnen-Bilder homoerotische Szenen zeigen und der Jugend dadurch ein völlig verzerrtes Bild von der Häufigkeit der Homosexualität und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft vermitteln, verstösst die „Love Life“-Kampagne auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Dieser zufolge benötigt „das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutz und besondere Fürsorge“.
Es ist das Recht des Kindes, in der Intimität der Familie und in einer geeigneten Atmosphäre an das Thema Sexualität herangeführt zu werden. Dem entspricht das Recht der Eltern, darüber zu bestimmen, wann und wie sie ihre Kinder an dieses Thema heranführen. Die Plakate der Präventionskampagne im öffentlichen Raum hingegen zwingen den Kindern und ihren Eltern das Thema Sexualität zu einem nicht ausgewählten Zeitpunkt an völlig ungeeignetem Material auf.

Schutzwürdige Verletzlichkeit

Kinder haben, wie Dr. Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und psycho-therapeutische Medizin, ausführt, noch keinen internen Zugang zur Sexualität als eigenständige Realität. Insofern sind Plakate, auf denen leidenschaftliche sexuelle Szenen dargestellt werden, für Kinder absolut irritierend, da auf ihnen ein für Kinderaugen wahrnehmbarer Aspekt von Liebe nicht zum Tragen kommt und sie die Bilder teilweise sogar als gewalttätig erleben können.

Für Jugendliche ist die Konfrontation mit dem pornographischen Bild- und Filmmaterial der „Love Life“-Kampagne besonders prägend. Denn für sie spielt Sexualität zwar ab der Pubertät eine immer wichtigere Rolle. Es kann aber in der Regel noch kein Vergleich zum eigenen Erleben partnerschaftlicher Sexualität gezogen werden. Die sexuell aufreizenden Bilder, die von Jugendlichen also völlig isoliert von Liebe, Affektivität und Intimität aufgenommen werden, prägen deren sexuelle Vorlieben auch darum besonders, weil sich die entsprechende Gehirnstruktur in diesem Alter erst ausbildet. Dabei können gemäss Tabea Freitag, Expertin für die Prävention von Pornographie-Konsum, mehrere neurobiologische Prozesse den negativen Effekt von Sex-Bildern verstärken: Die Wirkung des beim Anblick pornographischer Bilder aktivierten körperlichen Belohnungssystems in Verbindung mit einer noch nicht ausgereiften Grosshirnrinde (Präfrontalen Cortex) vermindert z.B. die Selbstkontrolle Jugendlicher gravierend und beeinträchtigt deren Entscheidungsfindung, Risikoabschätzung, Bedürfnisaufschub und Gefühlsregulation.

Eine besondere Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen liegt gemäss Freitag auch deshalb vor, weil Heranwachsende in der Phase ihrer sexuellen Identitätsfindung, Verunsicherung und Normorientierung (was ist angesagt, was ist „normal“?) besonders stark beeinflussbar sind.

Wer stoppt das BAG?

Das Anliegen der Beschwerdeführenden nach Schutz vor der „Love Life“-Kampagne ist somit keineswegs einfach hypothetisch, sondern von grossem öffentlichem Interesse, welches im Artikel 11 der Bundesverfassung verankert wurde und in diversen anderen Gesetzesbestimmungen zum Ausdruck kommt. Es ist deshalb umso anstössiger, dass eine Bundesbehörde bei einer Präventions-Kampagne das gesamt Wissen um die psychologische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schlichtweg missachtet und diesen Jugendschutzaspekt mit Füssen tritt.

Da eine derartige Ignoranz, wie sie die „Love Life“-Kampagne zeigt, für eine Gesundheitsbehörde kein Versehen sein kann, muss man die Frage stellen, ob gewisse Kreise innerhalb des BAG die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen aus ideologischen Gründen absichtlich zu manipulieren versuchen. Zudem widerspricht ein von Oben in Gesellschaft und Privatsphäre einwirkender Staat einem freiheitlich-demokratischen Staatsverständnis.

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Medienmitteilung