Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Alabama hat am 16. Februar 2024 entschieden: Embryonen sind ungeborene Kinder – und damit auch Personen. Die Besonderheit dieses Urteils: Es fiel aufgrund der versehentlichen Vernichtung eingefrorener Embryonen, die mittels künstlicher Befruchtung gezeugt worden waren. Damit erkennt der Gerichtshof die Personenrechte tiefgefrorener Embryonen an. Dies könnte weitreichende Folgen für die Reproduktionsmedizin haben.

Von Ursula Baumgartner

Dezember 2020: Ein Unbefugter dringt in eine Fruchtbarkeitsklinik in Mobile, Alabama, ein. In der Kryokammer, dem Raum, in dem Embryonen bei ca. -200°C aufbewahrt werden, lässt er ein Gefäss fallen. Die darin befindlichen Embryonen sterben. Die Eltern ziehen vor Gericht – und bekommen im Februar 2024 Recht. Der Oberste Gerichtshof sieht die Embryonen unter dem Schutz des Gesetzes, das die widerrechtliche Tötung eines Minderjährigen regelt. Dies gilt auch für extrauterine Embryonen, die sich also nicht in der Gebärmutter einer Frau befinden. Das Urteil zeigt bereits erste Wirkungen: In den Tagen danach stellen mehrere Fruchtbarkeitskliniken in Alabama ihre Arbeit zumindest vorübergehend ein.

Das Urteil und die Reproduktionsmedizin

Wie so oft stellt sich hier die Frage: Wann beginnt das menschliche Leben? Biologisch betrachtet gibt es darauf nur eine Antwort: Mit der Befruchtung, d.h. mit der Verschmelzung von Ei- und Spermienzelle. Alle weiteren wichtigen Entwicklungsschritte – Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut, erster Herzschlag, erste Hirnströme, … – sind Folgen dieses einen Moments. Insofern hat das Gericht in Alabama einen juristischen Meilenstein gesetzt, der v.a. die Reproduktionsmedizin beschäftigen dürfte. Denn bei künstlichen Befruchtungen werden zumeist mehr Embryonen gezeugt als eingesetzt. Somit entstehen regelmässig „überzählige Embryonen“. Diese friert man dann in flüssigem Stickstoff ein.

Die „Verwendung“ überzähliger Embryonen

Die Tagespost zitiert in ihrer Printausgabe vom 29. Februar 2024 Barbara Collura, die Präsidentin des „Nationalen Verbandes für Unfruchtbarkeit“, zur Frage, was mit diesen überzähligen Embryonen geschehe. Drei Möglichkeiten zählt sie auf: Die Eltern könnten die Embryonen anderen Paaren spenden, sie der Forschung zur Verfügung stellen – oder sie „entsorgen“. Begreift man Embryonen als Menschen, sind die beiden letztgenannten Möglichkeiten jedoch zutiefst unethisch. Denn einen Menschen lediglich zum Nutzen anderer zu verwenden, ist utilitaristisch. Und erst recht kann man einen Menschen nicht einfach vernichten, wenn man „keine Verwendung“ mehr für ihn hat.

Vernichtung als Lösung?

Genau das wurde und wird in der Reproduktionsmedizin jedoch in unzähligen Fällen getan. Das amerikanische „National Embryo Donation Center“ (NEDC) geht für die USA von schätzungsweise 1,5 Millionen überzähligen Embryonen aus künstlichen Befruchtungen aus. Bei ihnen allen stellt sich die Frage, was mit ihnen geschehen soll. Auf sie alle wartet eine der drei oben genannten „Optionen“.

Und es ist bei weitem kein rein amerikanisches Phänomen. In der Schweiz wurden im Jahr 2021 etwa 15‘600 überzählige Embryonen vernichtet. Das ist etwas mehr als die Einwohnerzahl der Stadt Schwyz. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum wurden etwa 10‘500 Embryonen eingesetzt. Letzten Endes wurden jedoch nur knapp 2500 Kinder lebend geboren.

Reproduktionsmedizin muss überdacht werden

Betrachtet man all diese Embryonen als Personen, muss die Reproduktionsmedizin dringend auf den Prüfstand. Das Urteil bringt ja keine neue Frage auf, sondern beantwortet eine, die man bislang einfach meist schweigend überging. Denn wenn man die gezeugten und eingesetzten Embryonen als Wunschkinder betrachtet, welcher Status kommt dann ihren „überzähligen“ Geschwistern zu? Auch sie sind Kinder ihrer Eltern. Warum sonst würden sämtliche Berichterstattungen die Kläger des Falles vom Dezember 2020 als „Eltern der Embryonen“ bezeichnen? Von wem sollen sie denn Eltern sein, wenn nicht von einem Kind? Und warum sonst sollte das NEDC davon sprechen, dass Embryonen „adoptiert“ werden können?

Unbewusst ist vielen also längst klar, dass auch diese überzähligen Embryonen Kinder sind. Das Urteil in Alabama hat dies nun deutlich formuliert und ins Bewusstsein der Menschen gebracht. Eine grosse Chance für viele kleine, eingefrorene Personen.

Der Faltflyer „Wunder Kind“ von Zukunft CH betrachtet und bestaunt die Entwicklung des Kindes im Körper der Mutter – vom Moment der Zeugung an. Wissenschaftlich fundiert, aber einfach verständlich, geht er der Entwicklung eines Kindes vor der Geburt nach. Eindrucksvolle Bilder zeigen, wie nach und nach die kleinen Arme und Beine entstehen und das Gesicht immer deutlicher zu erkennen ist. So ermöglicht der Flyer einen Blick in eine ansonsten verborgene Welt. Der Flyer kann, auch in grösseren Mengen zum Verteilen, über das Bestellformular oder unter Tel. 052 268 65 00 bestellt werden. (Bestellungen aus dem Ausland nur bei Übernahme des Portos.)