Am 9. Februar 2014 entscheidet die Schweiz über die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“, mit der die Finanzierung von Abtreibungen aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkasse gestrichen werden soll. Die Initianten begründen diese Forderung in erster Linie mit dem Argument, „dass Krankenkassen Leben retten und heilen, nicht aber das Töten finanzieren sollen,“ argumentieren aber auch mit sinkenden Gesundheitskosten. Gegner der Initiative wie der Verein „Nein zum Angriff auf die Fristenregelung“ halten jedoch das Kosten-Argument für nicht stichhaltig, da die jährlich 8 bis 20 Millionen Franken an direkten Abtreibungskosten weniger als ein Promille der obligatorischen Krankenversicherung ausmachen würden. Dass neben einer deutlich zu niedrigen Einschätzung dieser direkten Abtreibungskosten auch noch die wesentlich höheren indirekten Kostenwie psychische Störungen nach Abtreibungen ignoriert werden, zeigte Gerd J. Weisensee von Pro Life bereits an der Oltner Tagung von Zukunft CH im November 2013 auf. Weisensee führt jährliche Gesamtkosten von drei bis vier Milliarden Franken in seinen Berechnungen auf, was ca. 10 Prozent der obligatorischen Krankenversicherung ausmacht. Bedenkt man zudem, dass eine Metastudie des Guttmacher Institute New York 2009 zu dem Ergebnis kam, dass Abtreibungen bis zu einem Viertel abnehmen, wenn sie privat finanziert werden müssen, wird deutlich, dass es bei der Initiative auch um viel Geld geht. Weitere Infos unter:
http://privatsache.ch/