Am 2. Februar 2023 lehnte die Rechtskommission des Nationalrats eine Initiative der Grünen ab. Diese wollten Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streichen und künftig lediglich als „Frage der Gesundheit“ behandeln. Nun folgte am 7. März 2023 die Mehrheit des Nationalrats nach. Somit bleibt Abtreibung im Strafgesetzbuch verankert. Doch die Debatte um das Thema ist damit nicht beendet.

Kommentar von Ursula Baumgartner

Die Verankerung der Abtreibung im Strafgesetzbuch trage zur „Stigmatisierung“ aller beteiligten Personen bei, klagt Nationalrätin Léonore Porchet (Die Grünen). Ihre Initiative vom 2. Juni 2022 trägt den Titel „Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache“. Nun lehnte der Nationalrat die Initiative ab.

Dies kann man zwar nur begrüssen, doch kam die Ablehnung – bei sechs Enthaltungen – mit 99 zu 91 Stimmen zustande. Über 90 Nationalräte sind also der Ansicht, dass Porchet Recht hat, wenn sie u.a. behauptet, es gebe in der Schweiz keine Abtreibung aus Bequemlichkeit. Somit müsse man sie vollständig entkriminalisieren. Die Basler Nationalrätin Arslan Sibel (Grüne Fraktion) vertritt die Ansicht, die gegenwärtig geltende Regelung verweigere Schwangeren das „Selbstbestimmungsrecht“.

Emotionen versus Fakten

Zu Recht prognostiziert also der Walliser Nationalrat Philipp Matthias Bregy (Die Mitte), dass man mit Infragestellen der Fristenregelung ein Thema wieder emotionalisieren werde, „das man längst entemotionalisiert hat“. Nun sind die Beiträge der Initiativ-Befürworter nicht gerade wenig emotional. Es würde allerdings völlig genügen, dieses Thema wieder zu versachlichen, nachdem man es allzu lange einseitig behandelt hat. Denn wie so oft bei Abtreibungdiskussionen kommt auch hier das ungeborene Kind kaum einmal zur Sprache. Und doch ist es dessen Recht auf Leben, das man bei der ständigen Überbetonung des „Rechts auf Abtreibung“ permanent mit Füssen tritt.

Einen Vorgang, der zwei Menschen betrifft und der den einen, der dabei ignoriert wird, das Leben kostet, kann man somit nicht als Gesundheitsfürsorge einstufen. Dass man dies jedoch immer wieder fordert, ist Grund genug, tatsächlich emotional zu werden. Und diese Emotionen mögen dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen ihre Stimme für die Stimmlosen erheben und auch Frauen in Konfliktschwangerschaften beistehen, die durch Abtreibung verletzt werden – körperlich und seelisch.

 

Eine Gelegenheit, sich für schwangere Frauen und ihre ungeborenen Kinder zu engagieren, bietet der diesjährige Marsch fürs Läbe. Seien auch Sie am 16. September 2023 in Zürich-Oerlikon dabei!

Mehr Infos finden Sie unter www.marschfuerslaebe.ch

 

Zukunft CH hat am 23. Januar 2023 eine Stellungnahme zur Initiative an die zuständige Rechtkommission gesendet. Sie kann hier gelesen werden.