Am 1. Oktober 2022 jährt sich die Einführung der Fristenregelung zum 20. Mal in der Schweiz. Weit über 200’000 Kinder sind seither im Mutterleib getötet worden. Das sind mehr Menschen, als die Stadt Basel Einwohner zählt.

Trotz dieser erschreckenden Zahl wird die Abtreibungsdiskussion, die anlässlich zum Jahrestag wieder aufflammt, bisher mit grosser Schieflage geführt. Die einseitigen Argumente in Richtung «Selbstbestimmung der Frau» sind bekannt. Gänzlich ungenannt bleibt die Tatsache, dass das unbedingte Recht auf Leben jedem Menschen zukommt. Genau dieses Recht wird u.a. in den Bestimmungen des Strafgesetzbuches geschützt. Die jüngste Forderung nach der Streichung des Abtreibungstatbestandes aus dem Strafgesetzbuch lässt jedoch diesen Schutz auf Leben und körperliche Unversehrtheit eines wehrlosen Kindes unter den Tisch fallen.

Das in der Schweizer Abtreibungsdiskussion von der WHO und UNO übernommene Argument, eine Abtreibung gehöre zur medizinischen Grundversorgung, sei quasi eine Heilbehandlung und eine medizinisch-ethische Verpflichtung für jede im Gesundheitswesen tätige Person, hält keinem zweiten Blick stand. Eine Tumorentfernung z.B. führt hoffentlich zur Gesundung des Betroffenen, die Entfernung eines Embryos aus der Gebärmutter führt hingegen zum Tod des Kindes und ist mit Gesundheitsrisiken für die gesunde Frau verbunden, auch wenn diese im öffentlichen Diskurs verschwiegen werden. Das Argument der Gesundheitsversorgung wird zusätzlich zum Problem, wo sich die schwangere Frau ungeachtet ihrer Notlage für ihr entscheidet. So genannte «problemlos verfügbare Abtreibungsmöglichkeiten» können Frauen stark unter Druck setzen, gegen ihr inneres Gespür zu handeln. Der gesellschaftliche Druck, eine schnelle Lösung für eine ungeplante Schwangerschaft zu finden, der Druck durch Partner, Familie oder Arbeitgeber – das alles wird verstärkt, wenn Abtreibung nun auch noch irreführend als Heilbehandlung bezeichnet wird.

Forderung nach Schutz und alternativen Lösungen

Durch gezielte und ehrliche Information könnten zahlreiche Abtreibungen verhindert werden, die unter sozialem und zeitlichem Druck erfolgen. Eine Aufgabe der öffentlichen Gesundheitsfürsorge muss demnach nicht der verstärkte Zugang zu Abtreibungen sein, sondern die Aufklärung darüber, wie eine Abtreibung wirkt – und zwar für Mutter und Kind. Zudem gibt es Nachholbedarf bei der Information über die Entwicklung des Kindes im Mutterleib und die möglichen persönlichen Folgen einer Abtreibung für die Mutter.

Anlässlich des Jahrestages der Fristenregelung fordert der «Marsch fürs Läbe» zusammen mit jenen, die sich in Politik, Beratung, Medizin und praktischer Unterstützung für den Lebensschutz einsetzen, Alternativen und Lösungen, die das Lebensrecht ungeborener Kinder absolut schützt. Die Möglichkeiten der Hilfe vor und nach der Geburt für Mütter und Kinder, speziell auch in Notsituationen, sind längst nicht ausgeschöpft.

Quelle: Medienmitteilung Marsch fürs Läbe vom 30. September 2022